Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stellenplattform
Bitte lesen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch.
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
- Ihnen, den Nutzern (Schulen sowie Lehrpersonen) einerseits
- und der Geschäftsstelle der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) als Betreiber von "zebis - Portal für Lehrpersonen" (nachfolgend zebis genannt) andererseits
im Zusammenhang mit den auf www.zebis.ch angebotenen Dienstleistungen der Stellenplattform.
zebis stellt Ihnen die auf www.zebis.ch angebotenen Dienstleistungen ausschliesslich unter der Bedingung zur Verfügung, dass Sie Ihr Einverständnis mit den hier publizierten AGB erklären. Durch Ihre Nutzung der Dienstleistung erklären Sie Ihr Einverständnis.
zebis behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen dieser AGB und/oder Anpassungen an den Dienstleistungen bzw. Preisen vorzunehmen. Die gültige Version der AGB ist diejenige, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl. Ziff. 2) bzw. der Verlängerung der Vertragsdauer auf der Webseite publiziert ist. Über neue Versionen der AGB werden die bisherigen Vertragspartner rechtzeitig vor Ablauf einer Vertragsperiode informiert.
Die Dienstleistungen von zebis sind ausschliesslich für Schulen respektive für Lehrpersonen bestimmt. zebis veröffentlicht ausschliesslich Stelleninserate, die für den Bildungsbereich (und dessen Umfeld) bestimmt sind. Die Nutzer bestätigen, dass sie die Dienstleistungen und Daten nicht in rechtswidriger, gegen die guten Sitten verstossender oder Rechte Dritter verletzender Weise verwenden.
1. Die Dienstleistungen der Stellenplattform auf zebis
1.1. Stellen
Unter dieser Rubrik werden auf der Webseite zebis.ch Online-Inserate für freie Jahresstellen (Voll- oder Teilzeitstellen mit einer Dauer ab einem Schuljahr) aufgeführt. Schulen schreiben Stelleninserate mit einem Online-Formular in der Regel selber aus.
1.2. Stellvertretungsabonnement
Das Stellvertretungsabonnement ermöglicht den Schulen das autonome Aufschalten und Verwalten von Stellvertretungsinseraten auf der Webseite www.zebis.ch (Stellvertretungen mit einer Dauer von weniger als einem Schuljahr).
Zusätzlich bietet ein Abonnement Zugang zur Datenbank mit Lehrpersonen, welche Interesse an Stellvertretungen haben (vgl. Ziffer 1.3).
1.3. Stellvertretungsprofil
Auf der Stellenplattform von zebis haben Lehrpersonen die Möglichkeit, ein «Stellvertretungsprofil» auszuschreiben, das heisst, ihre Arbeitskraft bei freier Kapazität für eine Stellvertretung online auf www.zebis.ch anzubieten.
2. Vertragsabschluss
Mit dem Abspeichern Ihrer Daten durch eine Formulareingabe der Stellenplattform kommt der Vertrag zwischen Ihnen als Nutzerin / Nutzer und zebis zustande.
3. Vertragsdauer
3.1. Stelleninserat
Ein Stelleninserat wird für die Dauer von mindestens einem Monat gebucht und kann in der Regel für die Dauer von 3 Monaten (oder beliebig lang) verlängert werden. Jeder angebrochene Monat wird als ganzer Monat verrechnet. Die Schule bestimmt die Zeitspanne der Aufschaltung eines Inserats selber.
3.2. Stellvertretungsabonnement
Einen Monat vor Ablauf der Vertragsperiode erhält die Schule eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die Vertragsperiode endet und dass sie das Stellvertretungsabonnement verlängern kann. Wird das nicht gemacht, läuft das Abo mit dem Ende der Vertragsperiode aus.
3.3. Stellvertretungsprofil
Die Lehrperson verwaltet ihr Stellvertretuhgsprofil selbst und bestimmt die Zeitspanne der Aufschaltung.
4. Datenschutz
Der Schutz von persönlichen Daten richtet sich nach dem Datenschutzgesetz des Kantons Luzern.
4.1. Personendaten
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. zebis behandelt alle Personendaten vertraulich und verpflichtet sich, persönliche Daten nicht an Dritte weiter zu geben.
4.2. Verwendung der Daten
zebis ist berechtigt, Ihre Angaben ausschliesslich zwecks Information über Neuerungen oder Erweiterungen seiner Dienstleistungen, für Mailings zu verwenden.
4.3. Öffentlicher Bereich
Für die Nutzung der Daten, welche im öffentlichen Bereich (Stelleninserate und Stellvertretungsinserate sind ohne Login einsehbar) erscheinen, lehnt zebis jegliche Haftung ab.
4.4. Halböffentlicher Bereich (geschützt durch Login)
Bei den Stellvertretungsprofilen stellen Lehrpersonen ihre Personendaten für einen halböffentlichen Bereich zur Verfügung. Hier haben ausschliesslich bei uns angemeldete Schulen Zugriff auf Ihre Daten.
5. Pflichten der Nutzer
5.1 Schulen
- Die Schulen bestätigen mit Vertragsabschluss (speichern) die Richtigkeit der von ihnen angegebenen Daten.
- Die Schulen verpflichten sich, die vorhandenen Personendaten ausschliesslich zweckgebunden (zur Rekrutierung von Lehrperson) zu nutzen.
- Die Schulen verpflichten sich, die Daten der Stellvertretung suchenden Lehrpersonen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Drittpersonen wie anderen Schulen weiter zu geben.
- Die Schulen sind für das Überprüfen der Personendaten der Stellen suchenden Lehrperson selber verantwortlich. Die Überprüfung der Eignung und der Qualität der Lehrperson liegt in der Verantwortung der anstellenden Behörde.
- Die Schulen verpflichten sich, ihre Inserate zu entfernen, wenn diese nicht mehr aktuell sind.
- Die Überprüfung der Eignung und der Qualität der Personen, die sich für eine Klassenbegleitung anbieten liegt in der Verantwortung der Schule.
5.2 Lehrpersonen
- Lehrpersonen, welche die Dienstleistung „Stellvertretungsprofil“ nutzen, bestätigen mit Vertragsabschluss die Richtigkeit der von ihnen angegebenen Daten.
- Die Lehrpersonen verpflichten sich, ihre Inserate zu entfernen, wenn diese nicht mehr aktuell sind.
6. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
- Jegliche Gewährleistung, u.a. betr. Gebrauchstauglichkeit, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit etc., für die von zebis angebotenen Dienstleistungen wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
- zebis schliesst jegliche Haftung für Schäden irgendwelcher Art aus. Nutzerinnen und Nutzer der Dienstleistungen nutzen diese auf eigene Verantwortung.
- zebis bemüht sich, den Service stets zugänglich zu halten. Technische Störungen und Fehler werden in angemessener Frist zu beseitigt. Der Nutzer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit und Störungsfreiheit des Services des Anbieters.
- zebis lehnt jede Haftung für falsche Angaben von Daten durch Nutzer oder Drittpersonen ab.
7. Preise und Konditionen, Zahlungsbedingungen
Die folgenden Preise sind ab 1. April 2016 gültig.
Für Inhaber eines bestehenden Stellvertretungsabonnements oder eines laufenden Inserates auf zebis gelten die Preise ab Erneuerung bzw. Neuaufschaltung eines Inserates.
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und nicht MWST-pflichtig.
7.1 Preise für Stelleninserate
Die Preise für Stelleninserate gelten für Inserate, die von der Schule selber eingetragen wurden. Auf Wunsch veröffentlicht die Webredaktion des Zentralschweizer Bildungsservers Inserate gegen einen Aufpreis von CHF 50.- pro Inserat.
Anzahl Inserate* | Preis für einen Monat | Pro zusätzlichen Monat |
1 | CHF 270.- (330.-**) | CHF 50.- |
2 | CHF 430.- (490.-**) | CHF 50.- |
3 | CHF 520.- (580.-**) | CHF 50.- |
4 | CHF 580.- (640.-**) | CHF 50.- |
5 | CHF 640.- (700.-**) | CHF 50.- |
* Gilt für Inserate, die am gleichen Tag erfasst und aufgeschaltet werden. | ** Preise für Kantone ausserhalb der BKZ und des Kantons VS. |
- Werden in einem Stelleninserat 2 Stellen ausgeschrieben, kostet dies gleich viel wie eine Stelle.
- Ab der 3. Stelle im gleichen Inserat wird pro Stelle zusätzlich 30% des Preises eines Einzelinserates berechnet.
- Nach Ablauf der Publikationsdauer oder nach manuellem Abschalten durch die zuständige Schule wird die Rechnung ausgelöst. Bezahlung 30 Tage netto.
- Die Grundgebühr eines Stelleninserates gilt für einen Monat. Jeder angefangene Monat wird als ganzer verrechnet.
7.2 Preisgestaltung Stellvertretungsabonnement
Um Stellvertretungen aufzuschreiben oder Stellvertretungsprofile von Lehrpersonen und PH-Studierenden einzusehen, wird ein Abo vorausgesetzt. Der Abopreis ist abhängig von der Grösse der Schuleinheit (Anzahl Schulklassen oder Abteilungen).
Schulklassen (Abteilungen) | Preis pro Jahr |
Bis 15 | CHF 120.- |
16 bis 30 | CHF 180.- |
31 bis 50 | CHF 240.- |
51 bis 100 | CHF 360.- |
Mehr als 100 | CHF 480.- |
Nach Erhalt des Zugangs zum Stellvertretungsabonnement wird eine Rechnung zugestellt. Die Bezahlung hat innert 30 Tage netto zu erfolgen.
7.3 Zahlungsverzug
Ab der ersten Mahnung wird der gesetzliche Verzugszins von 5 % fällig. Ab der 2. Mahnung werden Mahngebühren verrechnet.
7.4 Preisänderungen
zebis behält sich das Recht vor, die Preise der oben genannten Dienstleistungen anzupassen. Über allfällige Preisänderungen werden die Kunden informiert.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und die durch zebis zur Verfügung gestellten Dienstleistungen unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern-Stadt.
Kontaktieren Sie uns, falls Sie zu unseren Geschäftsbedingungen Fragen haben.