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Abschlussprüfungen und Semesternoten: National und kantonal geregelt

Während der Bund bei den Berufsausbildungen entschieden hat, in diesem Jahr auf Abschlussprüfungen zu verzichten, legen bei den Volksschulen die Kantone das Prozedere fest.

Aufgrund der Coronakrise stellt sich auch die Frage, wie man die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im laufenden Semester beurteilt. In der EDK haben sich die Kantone Anfang April darauf geeinigt, dass das Schuljahr als vollwertig gilt und nicht verlängert wird. Für die bundesweit geregelten Berufsabschlüsse ist zudem klar, dass man auf schulische Abschlussprüfungen verzichtet.

Wie aber die Leistungen in der Volksschule ausgewiesen werden, obliegt den Kantonen. Der gemeinsame Entscheid besagt, dass man für alle Klassen Zeugnisse ausstellt und mit einem entsprechenden Vermerk ergänzt (kein Präsenzunterricht während der Zeit der Coronapandemie). Der Kanton Zürich hat entschieden, in den Zeugnissen der Volksschule keine Noten auszuweisen, da diese kein repräsentatives Bild abgeben. In den Zentralschweizer Kantonen besagen die Weisungen, dass die Zeugnisse des zweiten Semesters Noten enthalten sollen.

Unklar bleibt die Situation an den Gymnasien. Eine Leistungsbeurteilung findet nur in den für die Abschlusszeugnisse massgebenden Fächern im zweitletzten und letzten Jahr vor den Abschlussprüfungen statt. Ob die Maturaprüfungen stattfinden werden, ist weiterhin ungewiss. Mittlerweile haben mehrere Kantone, darunter auch der Kanton Luzern, betont, dass sie die schriftlichen Maturaprüfungen durchführen wollen. Die Maturanden sollen ihre Ausbildung mit schriftlichen Prüfungen abschliessen. Auf die mündlichen Prüfungen wird verzichtet. Diese Regelung gilt unter Vorbehalt des bundesrätlichen Beschlusses am 29. April. (pd)

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