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Beschwerde gegen den Lehrplan 21 abgewiesen

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Schwyzer Initiativkomitees „Lehrplan 21 Nein“ in allen Punkten abgewiesen. Damit kann der Lehrplan 21 im Kanton Schwyz eingeführt werden.

Am 16. Dezember 2014 reichte das Initiativkomitee „Lehrplan 21 Nein“ eine Volksinitiative mit dem gleichlautenden Titel ein. Am 18. November 2015 erklärte der Kantonsrat die Initiative auf Antrag des Regierungsrates für ungültig mit der Begründung, die Initiative verstosse gegen übergeordnetes Recht.

Bundesgericht schützt den Entscheid des Kantonsrates
Die vom Initiativkomitee gegen den Entscheid des Kantonsrates erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht nun vollumfänglich abgewiesen und damit den Entscheid des Kantonsrates geschützt. Die von der Initiative geforderte Einführung eines Sonderreferendums im Volksschulgesetz hätte nach Auffassung des Bundesgerichts gegen die Kantonsverfassung verstossen, die das Referendumsrecht ausschliesslich und abschliessend regelt.

Auch der von den Initianten geforderten Teilgültigerklärung der Initiative erteilte das Bundesgericht eine Absage. Die Initianten hatten gefordert, dass mindestens die von ihr verlangte Abschaffung der Schulversuche zur Abstimmung gebracht wird. Gemäss Entscheid des Bundesgerichts würde dadurch aber die Einheit der Materie verletzt, da es für die Stimmberechtigten nicht ersichtlich wäre, über welchen Teil der Initiative sie abstimmen würden und welches die Folgen ihres Entscheids wären.

Lehrplan 21 wird eingeführt
Mit der klaren Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesgericht steht der Einführung des Lehrplans 21 auch aus juristischer Sicht nichts mehr im Weg. Der Erziehungsrat hat bereits entschieden, den Lehrplan 21 im Kindergarten und auf Primarstufe auf das Schuljahr 2017/18 einzuführen, ein Jahr später dann auf der Sekundarstufe I. (pd)

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