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Bund hält sich in Sprachenfrage zurück

Der Bundesrat sieht davon ab, den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule zu regeln. Die Kantone begrüssen diese Haltung. 

Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zu Artikel 15 des Sprachengesetzes zur Kenntnis genommen. Bei dieser Vernehmlassung hatte der Bundesrat drei Varianten zur Regelung der Stellung der Landessprachen in der obligatorischen Schule vorgelegt.

Der Bundesrat hält in seiner Kommunikation fest, dass aktuell die Voraussetzungen nicht gegeben sind, die eine Regelung des Bundes in der Sprachenfrage rechtfertigen würden. Die EDK begrüsst diese Beurteilung und teilt sie: Vor dem Hintergrund der bereits erreichten Harmonisierung der obligatorischen Schule ist die Verhältnismässigkeit für eine subsidiäre Bundesregelung nicht gegeben.

Die Harmonisierung des Sprachenunterrichts ist Teil der Harmonisierung der Strukturen und Ziele der obligatorischen Schule gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung. Die unter den Kantonen erreichte Harmonisierung ist sowohl mit Blick auf den Sprachenunterricht (in 23 Kantonen werden eine zweite Landessprache und Englisch ab der Primarstufe gemäss Eckwerten der EDK-Sprachenstrategie von 2004 unterrichtet) als auch mit Blick auf den gesamten Harmonisierungsprozess – die Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule insgesamt betreffend – weit fortgeschritten. In den vergangenen Monaten erfolgte Entscheide auf kantonaler Ebene bestätigen den eingeschlagenen Weg. Die Kantone setzen sich weiterhin für einen guten und gelingenden Unterricht in den Landessprachen ein und setzen ihre diesbezüglichen Investitionen fort. (pd)

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