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EDK und Bund behalten bildungspolitische Ziele bei

EDK und Bund behalten bildungspolitische Ziele bei

Die nationale Bildungspolitik findet im Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen statt. (Illustration: Videostill, EDK)

Die EDK hat an ihrer Jahresversammlung zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele für die Schweiz aktualisiert.

Bund und Kantone verständigen sich seit 2011 auf gemeinsame bildungspolitische Ziele, die sie jeweils in einer gemeinsamen Erklärung festlegen. Seither werden die Ziele unter Berücksichtigung der Bil­dungsberichterstattung regelmässig fortgeschrieben.

Während die obligatorische Schule in der Kompetenz der Kantone liegt, sind die Zuständigkeiten im nachobligatorischen Bereich zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele von Bund und Kantonen stützen sich auf die aktuellen Erkenntnisse des Schweizer Bildungsberichtes 2023. An den Zielen hat sich in der jetzt vorliegenden Aktualisierung nichts geändert, es wurden ledigilich zwei Erläuterungen zu den Zielen angepasst.

Das gemeinsame Ziel 2, wonach 95 % aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, ist noch nicht für alle Bevölkerungsgruppen erreicht. Wie der Bildungsbericht Schweiz 2023 zeigt, beträgt die entsprechende Quote aktuell 91,4 %. Die Abschlussquoten unterscheiden sich dabei deutlich, sei es nach Ausbildungstyp, den die Lernenden im Alter von 15 Jahren absolvieren, sei es nach Migrationsstatus. Schweizerinnen und Schweizer haben eine höhere Abschlussquote als Ausländerinnen und Ausländer. In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer wiederum haben höhere Quoten als Personen, die später einwanderten. Schliesslich weisen auch die Kantone unterschiedliche Abschlussquoten auf. Diese vielschichtigen Befunde erfordern differenzierte Massnahmen. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung der Projekte im Rahmen der Berufsbildung 2030.

Die gemeinsamen Ziele 3 und 5 betreffen die gymnasiale Maturität. Im Sommer 2023 haben Bund und Kantone im Rahmen des Projektes «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» die gemeinsam aktualisierten Rechtsgrundlagen verabschiedet. Damit wird die anerkannt hohe Qualität der gymnasialen Maturität weiterhin schweizweit und auf lange Sicht gesichert und der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität langfristig gewährleistet. Zudem steigert die Totalrevision die schweizweite Vergleichbarkeit von Maturitätszeugnissen. Aktuell läuft die Anhörung der EDK zum Rahmenlehrplan. Die revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.

Die bildungspolitischen Ziele im Überblick

  1. Für den Bereich der obligatorischen Schule sind das Eintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer der Bildungsstufen sowie die Übergänge vereinheitlicht und die Ziele harmonisiert.
  2. 95 % aller 25-Jährigen verfügen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II.
  3. Der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur ist langfristig sichergestellt.
  4. Die Profile der Angebote auf der Tertiärstufe sind geschärft.
  5. Es sind Massnahmen definiert, die zur Reduktion der Anzahl Studienabbrüche an den Universitäten
    beitragen.
  6. Im ganzen Bildungssystem werden Ein-, Um- und Wiedereinstiege gefördert und durch Information und
    Beratung unterstützt.
  7. Im Bildungssystem werden die neuen Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt und Gesellschaft
    vorausschauend aufgegriffen.
  8. Austausch und Mobilität sind in der Bildung verankert und werden auf allen Bildungsstufen gefördert.

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