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Erweiterte Maskenpflicht an Schulen

Die Kantone Luzern, Schwyz, Uri und Zug haben eine erweiterte Maskenpflicht für die Volksschule beschlossen.

Die Kantone Luzern, Schwyz, Uri und Zug haben eine erweiterte Maskenpflicht für die Volksschule beschlossen.

Angesichts der aktuellen Lage rund um die Covid-19-Pandemie haben mehrere Kantone beschlossen, die aktuellen Schutzmassnahmen an den Schulen anzupassen. Im Kanton Luzern müssen Lehrpersonen der Volksschule ab kommendem Montag in den Schulhäusern eine Maske tragen, sofern der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für Lernende der Sekundarschule. Schulanlässe Schulanlässe wie Klassenlager, Projekte, öffentliche Veranstaltungen usw. sollen nur ausnahmsweise und wenn, dann unter Anwendung von Schutzkonzepten organisiert werden. Auch im Kanton Schwyz müssen alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufen, Mittelschüler- und Berufsfachschüler im Unterricht Masken tragen.

Der Kanton Uri hat die Maskenpflicht in den Schulhäusern vorerst auf die erwachsenen Personen beschränkt. In Situationen, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder andere Schutzvorkehrungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben) vorhanden sind, dürfen Lehrpersonen die Maske indes abnehmen, zumal es für viele Schülerinnen und Schüler enorm wichtig ist, die Mimik und die Mundbewegungen der Lehrpersonen lesen zu können. An der Kantonalen Mittelschule Uri und am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri war die Maskentragepflicht schon in den vergangenen Wochen stufenweise den besonderen Bedingungen angepasst beziehungsweise ausgeweitet worden.

Auch der Kanton Zug hat reagiert und führt ab kommendem Montag an den gemeindlichen Schulen für alle Erwachsenen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eine Maskenpflicht ein. (pd)

Kanton Luzern

Kanton Schwyz

Kanton Uri

Kanton Zug

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