Im Kanton Zug wird der Lehrplan 21 im Schuljahr 2019/20 eingeführt. Die Einführung des neuen Lehrplans bedingt Anpassungen an den aktuellen Stundentafeln. Der Bildungsrat hat die Direktion für Bildung und Kultur beauftragt, eine Vernehmlassung dazu durchzuführen.
Das Konzept für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug liegt vor. Es beschreibt die Ziele der Einführung des Lehrplans 21, die generelle Bedeutung des Lehrplans 21 sowie die Organisation der Einführung mit den verschiedenen Zuständigkeiten, die kantonalen Projekte und den Zeitplan für den Kanton Zug. Zudem sind Unterstützungsangebote beschrieben, welche die Projektleitung den gemeindlichen Schulen, Privat- und Sonderschulen für die gemeinde- oder schulinterne Einführung des Lehrplans 21 zur Verfügung stellt.
Der Bildungsrat beschloss in 1. Lesung die Stundentafel, die Nomenklatur zum Lehrplan 21 und beauftragt die Direktion für Bildung und Kultur diese schriftlich zu vernehmlassen. Die Vernehmlassung dauert vom 20. September 2016 bis 12. Dezember 2016. Die 2. Lesung der Stundentafel, Nomenklatur im Bildungsrat ist für den 1. Februar 2017 vorgesehen.
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