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Kantone verzichten mehr und mehr auf Stufenanstieg

Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat die Lohndatenerhebung der Lehrkräfte 2016 veröffentlicht. Darin stellt sie fest, dass einige Kantone in den vergangenen Jahren vom festen Stufenanstieg abgekommen sind und eine individuelle Lohnentwicklung anstreben.

In diesem Jahr wird zum sechsten Mal die Erhebung über die Lohnsysteme und die Unterrichtspensen der Lehrkräfte in den Deutschschweizer Kantonen durchgeführt. Verschiedene Kantone sind in den vergangenen Jahren vom Lohnsystem mit festem Stufenanstieg abgekommen und kennen heute Lohnsysteme mit individueller Lohnentwicklung. Das grenzt die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. So teilen verschiedene Kantone mit, dass der ausgewiesene Maximallohn ein theoretischer Wert ist, der von den Lehrpersonen selten oder gar nicht erreicht werden kann. Die erhobenen Daten sagen nichts über die Lohnentwicklung und den erreichbaren Lebenslohn aus.

Bei der Beurteilung der erhobenen Daten sind neben den Faktoren Lohn und Arbeitszeit auch andere Parameter wie die wirtschaftlichen Verhältnisse im Kanton (z.B. Lebenshaltungskosten, Steuern, Sozialleistungen) zu berücksichtigen. Die Kantone weisen die Lehrpersonen nach unterschiedlichen Kriterien den Lohnklassen zu. Insbesondere bei den Lehrpersonen an Berufsfachschulen gibt es teilweise mehr Abstufungen als in dieser Auswertung erfasst. Auch erfolgt die Zuweisung zu den Lohnklassen zum Teil nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Art der Schule, an der unterrichtet wird (z.B. kaufmännische Berufsschulen vs. gerwerblich-industrielle Berufsschulen).
 

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