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Keine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht

Ab dem 8. Juni ist der Präsenzunterricht an Gymnasien, Berufsfachschulen und Hochschulen wieder erlaubt. Die weiterhin geltenden Abstandsregeln stellen die Kantone aber vor Herausforderungen, deshalb halten einige bis Ende Schuljahr am Fernunterricht fest.

Im Schutzkonzept für die Schulen der Sekundrstufe II fordert der Bund die Einhaltung der 2-Meter Abstandsregel sowie ein Richtmass von 4m2 pro Person. Dies hat zur Folge, dass in den meisten Schulen ein ordentlicher Präsenzunterricht nur eingeschränkt möglich ist. Die Aufnahme eines ordentlichen Schulbetriebs ist für die meisten Schulen nicht umsetzbar.

Auf Fernunterricht setzen weiterhin die Kantone Luzern, Obwalden und Schwyz. Die Kantone Nidwalden, Uri und Zug erlauben den Päsenzunterricht an den Mittelschulen sowie an Berufs- und Hochschulen ab dem 6. Juni. Unter Einhaltung des Schutzkonzepts erlauben Luzern, Obwalden und Schwyz kleinere Präsenzveranstaltungen wie Prüfungen vor Ort oder Kleingruppenunterricht.

Zur Situation in den Kantonen:

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