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Klärung für Privatschulen und Homeschooling in Uri

Der Kanton Uri will seine Bewilligungspraxis bei Homeschooling nicht ändern und weiterhin restriktiv handhaben.

In den vergangenen Jahren haben in Uri die Anfragen im Bereich Privatschulen und Homeschooling zugenommen. In den gesetzlichen Grundlagen wird dieser Bereich zwar mehrmals erwähnt; genaue Abläufe oder klare Kriterien für eine Bewilligung fehlen jedoch. Aus diesem Grund hatte der Erziehungsrat eine Projektgruppe beauftragt, die offenen Fragen zu behandeln und einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten.

Die Vernehmlassung zum betreffenden Bericht dauerte von August bis Ende Oktober 2017. Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt nun: Eine deutliche Mehrheit ist der Meinung, dass die vom Erziehungsrat aufgezeigte Stossrichtung zu Privatschulen und Homeschooling stimmt. Demnach soll beim Homeschooling die bisher restriktive Bewilligungspraxis weitergeführt werden; eine Bewilligung soll nur in Einzelfällen erteilt werden und nur wenn das Kindeswohl im Zentrum steht. Bei den Privatschulen soll die Gründung von Institutionen strukturell begünstigt werden. Die Qualität einer Privatschule muss aber im Rahmen eines klar definierten Bewilligungsverfahrens solid geprüft werden.

Damit die Chancengerechtigkeit gewahrt bleibt und damit keine Segregation gefördert wird, dürfen die Anforderungen an eine Privatschule nicht zu tief angesetzt werden. Das vom Erziehungsrat empfohlene Finanzierungsmodell, wonach Privatschulen keine finanzielle Unterstützung durch den Kanton erhalten, wohl aber dieselben Schuldienste wie die öffentlichen Schule kostenlos nutzen dürfen, wird von den Vernehmlassungsteilnehmern klar begrüsst. (pd)

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