Der LCH klärt in einem Positionspapier seine Haltung zum unentgeltlichen Schulunterricht. Ausserschulische Aktivitäten wie Schullager gehören für den Verband mit zu diesem Angebot.

Das Bundesgericht hat im Dezember 2017 entschieden, dass die Elternbeiträge für Lager während der obligatorischen Schule nicht höher als 16 Schweizer Franken pro Tag und Kind ausfallen dürfen. Mit diesem Urteil stützt das Bundesgericht den Grundsatz der unentgeltlichen Volksschule. Auch der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH stellt sich hinter diesen Grundsatz. In einem Positionspapier legt der Verband dar, dass die Bundesverfassung neben der Unentgeltlichket auch eine "umfassende und aussreichende Grundbildung" vorschreibt. Dies ist für den LCH nur mit Einbezug ausserschulischer Lernorte gewährleistet.

Denn die Bildungsziele aus dem Lehrplan 21 seien bindend und erforderten Unterricht draussen, schreibt der LCH. Exkursionen, Lager und Schulverlegungen seien wichtig für das fachliche und überfachliche Lernen. Im Lehrplan werde die Schule als Gestaltungs-, Lern- und Lebensraum betrachtet. Explizit werde dort erwähnt, dass die zentrale Aufgabe der Schule darin bestehe, den Schülerinnen und Schülern kultur- und gegenstandsbezogene Erfahrungen zu ermöglichen und dabei grundlegende fachliche und überfachliche Kompetenzen zu vermitteln. (pd)

Neuen Kommentar hinzufügen

Anmelden oder Registrieren, um Kommentare verfassen zu können