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LCH will Regeln für Sponsoring an Schulen

LCH will Regeln für Sponsoring an Schulen

Der LCH hat im Rahmen der Swiss Educations Days einen neuen Leitfaden zum Sponsoring an Schulen und eine dazugehörige Charta veröffentlicht. Diese wurde bereits von ersten Unternehmen unterzeichnet.

Der LCH hat vor 16 Jahren eine erste Regelung zu Sponsoring und Fundraising im öffentlichen Bildungswesen herausgegeben. Heute geht es um weit grössere Dimensionen beim Engagement privater Unternehmen im öffentlichen Bildungswesen. Auf Hochschulebene hat sich dieses bereits weitgehend etabliert und grosse Firmen und Banken investieren Hunderte von Millionen Franken.

Ausreichende staatliche Finanzierung öffentlicher Schulen
Auch an Mittelschulen und Volksschulen ist eine Zunahme von gesponserten Lern- und Weiterbildungs- angeboten, Schulprojekten und Unterrichtsmaterialien durch Stiftungen und Unternehmen zu verzeichnen. Darunter befinden sich viele gute und innovative Schulprojekte, welche die wichtigsten Verhaltensregeln an öffentlichen Schulen respektieren. Es gibt aber auch problematische Beispiele, bei denen Unternehmen ihre Produkte in den Schulen platzieren wollen oder Lobbyorganisationen eine inhaltliche Einflussnahme im Unterricht beabsichtigen. Zudem steigt die Gefahr von einseitigen Abhängigkeiten und Ungleichheiten zwischen Schulen mit dem zunehmenden Einfluss privater Gelder im Bildungswesen. Eine ausreichende Finanzierung der öffentlichen Volksschule und der Sekundarstufe II ist und bleibt daher eine gesetzliche Kernaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Bildungssponsoring an öffentlichen Schulen benötigt gemeinsam erarbeitete Verhaltensregeln Früher verteilten lokale Landwirte Äpfel aus Harassen und aus dampfenden Kesseln wurde Kakao aus- geschenkt. Heute wollen hochprofessionell arbeitende Branchenverbände und globale Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen in den Schulen platzieren. Stiftungen fördern jährlich mit beträchtlichen finanziellen Mitteln grosse Bildungsprojekte. Lobbyorganisationen bedienen Schulen zunehmend mit digitalem Unterrichtsmaterial. Dieses Bildungssponsoring ruft nach Verhaltensregeln und einer Charta mit gemeinsam geteilten Maximen. Daher hat der LCH dieses Thema erneut aufgegriffen und einen Leitfaden dazu erarbeitet, den er zusammen mit der Charta an den Swiss Education Days 2016 präsentiert.

Schutz von Personendaten bei der Nutzung von gesponserten Lernangeboten
Die öffentlich finanzierte Bildung muss inhaltlich ausgewogen sein und ohne Beeinflussung stattfinden. Eltern brauchen die Gewissheit, dass ihre Kinder nicht einseitig beeinflusst oder mit Werbung eingedeckt werden. Besonders heikel ist das verdeckte „Bezahlen“ von kostenlosen Angeboten u. a. durch das Nutzen von persönlichen Daten, die Schülerinnen und Schüler preisgeben, wenn sie kostenlose Angebote nutzen. Daher spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle bei gesponserten Lernangeboten und Schulprojekten.

Abbaumassnahmen bei der Bildung verstärken die Abhängigkeiten der Schulen
Je mehr die Abbaumassnahmen öffentliche Schulen finanziell unter Druck setzen, desto eher sind Schulen in ihrer Not bereit, kostenlose oder stark vergünstigte Angebote, Dienstleistungen und Projektbeiträge zu nutzen. Der Preis dafür sind neben Gefahren bei der Sicherheit von sensiblen Daten auch die verdeckte und offene Werbung im Unterricht oder eine verstärkte Abhängigkeit der Schulen von privaten Förderpartnern. Dies kann die Chancenungleichheit zwischen den Schulen verstärken.

Charta und Leitfaden beschreiben die Angelpunkte beim Bildungssponsoring
Sowohl private Anbieter wie auch Schulen brauchen mehr Sicherheit für das Anbieten und Nutzen von Bil- dungssponsoring. Wenn Eltern gegen Schulen klagen oder Medien Intransparenz und Missstände aufdecken, führt dies zu einem Vertrauensverlust und zu Reputationsschäden sowohl bei der öffentlichen Bildung wie auch bei privaten Anbietern. Mit der Charta verpflichten sich global tätige Unternehmen beispielsweise, die Schulen im Zusammenhang mit Bildungssponsoring darauf hinzuweisen, global genutzte Vereinbarungen mit kanto- nalen Datenschutzregelungen abzugleichen. Sie verzichten auf Produktewerbung und respektieren die be- sondere Verantwortung der öffentlichen Schule gegenüber minderjährigen Schülerinnen und Schüler. So benötigen Eltern beispielsweise eine vorgängige Information, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen und verhindern wollen, dass ihrem Kind bestimmte kostenlose Nahrungsmittel in der Schule abgegeben werden. Die Charta beschreibt fünf zentrale Richtlinien und listet jeweils die kritischen Punkte auf.

Gemeinsame Verantwortung für die öffentliche Schule übernehmen
18 zivilgesellschaftliche Organisationen, Stiftungen und Unternehmen, die sich der gemeinsam entwickelten Charta verpflichtet fühlen, gehören zu den Erstunterzeichnern. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Charta kann aber weiterhin in den kommenden Wochen und Monaten unterzeichnet werden. Dann wird das Logo der unterstützenden Organisation zu den Erstunterzeichnern hinzugefügt. Die Charta wird auf der Plattform des Vereins ProfilQ aufgeschaltet und nachgeführt: http://www.profilq.ch/initiative/
Angesichts von überkantonal und global auftretenden privaten Anbietern sind auch die Kantone gefordert, gemeinsame Vorstellungen zu Themen wie Transparenz, Datenschutz und Verhaltensregeln beim Sponsoring an Schulen zu entwickeln. Die rechtliche Situation muss im Interesse der Schulen und privaten Anbieter harmonisiert werden. Die laufenden Abbaumassnahmen in der Bildung müssen gestoppt werden, weil sie eine schleichende Entwicklung in Richtung private Finanzierung und Vermarktung der öffentlichen Schulen fördern. (pd)

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