zurück

Lehrerverband stützt Integration vor Religionsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage muslimischer Eltern aus Basel abgewiesen. Diese können ihre Tochter nicht aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zurückhalten. Der LCH ist um diesen Entscheid froh.

Ein Fall aus dem Jahr 2008 fand vergangene Woche seinen Abschluss am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg. Die Eltern zweier Mädchen hatten diese im August 2008 nicht am Schwimmunterricht der Primarschule teilnehmen lassen – unter Berufung religiöser Gründe. Die Schule büsste die Eltern, gegen diese Buss beschritten sie den Rechtsweg, der über das Bundesgericht nach Strassburg führte. Doch auch der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hält in seinem am 10. Januar publizierten Urteil fest, dass das Interesse an der Integration der beiden Kinder und damit am Besuch sämtlicher schulischer Fächer höher zu gewichten sei als die privaten Interessen der Eltern.

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH zeigt sich mit diesem Urteil zufrieden und begrüsst die rechtliche Klarheit, die damit geschaffen wird. Eine Schule sei – wie ein Verein auch – ein Ort in der Schweiz, an dem man Sitten und Gebräuche kennenlerne. Es gehöre dazu, dass man beim Schwimmunterricht mitmache, erklärte Jürg Brühlmann, Leiter Pädagogik LCH, die Haltung des Verbands. (pd)

Neuen Kommentar hinzufügen

Anmelden oder Registrieren, um Kommentare verfassen zu können