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Leichte Lockerung, aber Abstandsregeln bleiben

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Regeln für den Präsenzunterricht revidiert. Die Abstandvorschriften im nachobligatorischen Bereich bleiben bestehen.

Am 27. Mai hat der Bundesrat zahlreiche Lockerungen verabschiedet. Nicht davon betroffen war der Bildungsbereich. Mit den vorliegenden revidierten Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an den obligatorischen und die nachobligatorischen Schulen passt das BAG die bisherigen Massnahmen für den Präsenzunterricht an.

Neu sind Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln wieder für definierte Anlässe auf dem Schulareal zugelassen. Ebenfalls wieder erlaubt ist die Durchführung von Schullagern. Eine weitere Anpassung betrifft die Verpflegung. Hier müssen sich Mensen, Kantinen oder Cafés neu am geltenden Schutzkonzept Gastronomie orientieren. Diese Anpassungen der Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an obligatorischen und nachobligatorischen Schulen entsprechen den Anliegen der Kantone.

Beibehalten wurden dagegen der Mindestabstand zwischen Erwachsenen sowie zwischen Erwachsenen und Kindern und in leicht abgeschwächter Form die Abstandsvorschriften für den Präsenzunterricht in der nachobligatorischen Schule. Die EDK bedauert dies. Damit kann auch mit den neuen, präzisierten Grundprinzipien auf der Sekundärstufe II und im Tertiärbereich kein normaler Vollzeitunterricht stattfinden.

Weiter bedauern die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren die Tatsache, dass die erfolgten geringfügigen Anpassungen durch das BAG erst mit grosser zeitlicher Verzögerung umgesetzt wurden. Die Kantone mussten ihre eigenen Schutzkonzepte auf Basis der bisherigen Grundprinzipien erlassen und umsetzen. Die Schulen haben hierfür in kürzester Zeit grosse Anstrengungen übernommen. Die Kantone werden nun prüfen, welche Anpassungen an den Schutzkonzepten vorgenommen werden können. (pd)

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