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Luzern soll weiterhin drei Oberstufenmodelle erlauben

Luzern soll weiterhin drei Oberstufenmodelle erlauben
Der Kanton Luzern überarbeitet sein Volksschulbildungsgesetz. (Bild: Kanton Luzern)

Der Luzerner Kantonsrat entscheidet im März über das revidierte Volksschulbildungsgesetz. Die vorberatende Kommission spricht sich für den Erhalt der drei Oberstufenmodelle aus.

Die kantonsrätliche Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat die Änderungen des Volksschulbildungsgesetzes vorberaten. Die Kommission stützt den Systemwechsel zu einem neuen Berechnungsmodell für die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, beantragt jedoch eine gesetzliche Ergänzung. Die vom Regierungsrat vorgesehene Reduktion von drei auf zwei Sekundarschulmodelle lehnt die EBKK mit grosser Mehrheit ab. Aus ihrer Sicht sollen die Gemeinden weiterhin zwischen drei Modellen (kooperativ, integriert oder getrennt) wählen können.

Der Regierungsrat hatte in der Botschaft zum Gesetz vorgeschlagen, das getrennte Modell aufzuheben. Dieses führen noch vier Gemeinden – Emmen, Horw, Malters und Willisau. Hier werden Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler in den Niveaus A, B und C in separaten Klassen unterrichtet. Anders sieht es im integrierten Modell aus, das 25 Gemeinden umsetzen. Dieses Modell basiert auf einer Stammklasse mit Lernenden aller Niveaus. 16 Gemeinden arbeiten mit dem kooperativen Modell, das Schülerinnen in einer Stammklasse mit Niveau A/B und einer Stammklasse mit Niveau C unterrichtet.

Weiter debattierte die Kommission über folgende Anpassungen:

  • An die Kosten der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen entrichtet der Kanton jeder Gemeinde einen Beitrag im Umfang von 50 Prozent. Die EBKK ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass man hier auch zusätzliche Ressourcen für die Betreuung von Kindern mit einer Sonderschulmassnahme angemessen berücksichtigen muss.
  • Der Regierungsrat schlägt vor, die Betreuung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte als Teil des Sonderschul-Angebots zu nennen und mitzufinanzieren.
  • Die Schulsozialarbeit und die frühe Sprachförderung sollen in allen Gemeinden obligatorisch angeboten werden.
  • Der Kanton soll die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Pädagogischen Hochschule Luzern bei den Praktikumsplätzen für die Lehrpersonenausbildung gesetzlich verankern. (pd)

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