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Luzern will getrenntes Sekundarschulmodell abschaffen

Luzern will getrenntes Sekundarschulmodell abschaffen

Standardkosten statt Normkosten: Was nach einem Wortspiel tönt, hat finanziell grosse Auswirkungen für Kanton und Gemeinden. (Bild: lu.ch)

Der Kanton Luzern regelt die Schulkosten neu und muss deshalb das Volksschulbildungsgesetz anpassen. Auch eine Reduktion der Sekundarschulmodelle ist geplant.

Der Luzerner Regierungsrat will das Volksschulgesetz in zwei Hauptpunkten überarbeiten: Die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen sollen neu berechnet und die Sekundarschulmodelle von drei auf zwei reduziert werden. Bei den Sekundarschulmodell will Luzern auf das getrennte Modell verzichten. Je nach Anzahl Lernender können die Gemeinden zwischen dem kooperativen und dem integrierten Modell wählen. Die Sekundarschulen im getrennten Modell haben Zeit, sich bis zum 1. August 2024 anzupassen. Das getrennte Modell wird aktuell noch in vier Gemeinden geführt.

Heute basieren die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen auf den durchschnittlichen Betriebskosten der Gemeinden, den sogenannten Normkosten. Der Berechnungsaufwand dafür ist gross, da überprüft werden muss, ob die Betriebskosten der Gemeinden mit den kantonalen Vorgaben übereinstimmen. Die Pro-Kopf-Beiträge lassen sich daher erst spät, teilweise nach dem Budgetprozess  berechnen. Der Regierungsrat schlägt einen Systemwechsel zum Standardkostenmodell vor. Dieses basiert auf den durchschnittlichen Kosten einer Klasse, welche man für jede Schulstufe separat errechnet. Die neue Berechnungsformel soll für Kanton und Gemeinden einfacher werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung haben der Verband Luzerner Gemeinden und die Mehrheit der Gemeinden zurückgemeldet, dass der Systemwechsel zu früh ist und die Gemeinden bei der Festlegung der Berechnungsgrundlagen mitwirken wollen. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, den Systemwechsel zwei Jahre später vorzunehmen und die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in die Umsetzung einzubeziehen. (pd)

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