Lehrstellen nicht zu früh auszuschreiben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abschliessen: Darauf haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung geeinigt.
Die Berufsbildung bietet Jugendlichen eine attraktive und solide Grundlage für die fachliche und persönliche Weiterentwicklung. Den Verbundpartnern der Berufsbildung – Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund – ist es wichtig, dass Jugendliche eine passende Lehrstelle finden und Lehrbetriebe die geeigneten Lernenden rekrutieren können.
Der Lehrstellenmarkt unterliegt auch wirtschaftlichen Einflüssen. Teilweise entsteht ein Wettlauf um Ausbildungsplätze, beziehungsweise Lernende. Die Jugendlichen geraten damit unter Druck, verfrühte Entscheidungen zu treffen. Um sicherzustellen, dass der Berufswahl- und Bewerbungsprozess einem sinnvollen Zeitplan erfolgen kann, haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung zu einem gemeinsamen Commitment entschlossen.
Das Commitment wird auch von privaten Anbietern von Lehrstellenplattformen sowie von Unternehmen mitgetragen. Die solidarische Beachtung des Berufswahlfahrplans ist im Interesse der Jugendlichen, Betriebe und Kantone. Sie wirkt dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der Gefahr von Lehrvertragsauflösungen entgegen.
Folgende Grundsätze sollen für alle gelten:
- Offene Lehrstellen werden frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben.
- Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
- Lehrverträge werden frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigt.
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