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Mehr Geld für die familienergänzende Betreuung?

Dank finanziellen Anreizen des Bundes sollen die Kantone während fünf Jahren ihre Subventionen für Betreuungsplätze erhöhen. Dafür sieht der Bundesrat 82,5 Mio. Franken vor. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) lehnt diesen Vorschlag ab.

Die Vorlage des Bundesrates setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen will er während fünf Jahren 82,5 Millionen an die Kantone entrichten, damit Kantone und Gemeinden ihre Subventionen zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung erhöhen. Zum anderen sollen im selben Zeitraum Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots unterstützt werden. Dafür sind maximal 14,3 Millionen vorgesehen.

Die Kommission unterstreicht grundsätzlich die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und begrüsst die unterschiedlichen Massnahmen des Bundes in diesem Bereich. Sie verweist dabei insbesondere auf das aktuelle Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, dessen Geltungsdauer bereits zweimal verlängert wurde und auf dessen Grundlage bis im Januar 2019 die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen weiterhin unterstützt wird. Beim vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes seien jedoch mehrheitlich Finanzhilfen vorgesehen, die nicht direkt auf die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen abzielten, sondern auf die finanzielle Entlastung erwerbstätiger oder sich in Ausbildung befindlicher Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung. Diesbezüglich sieht die Kommission aber in der am 30. September 2016 vom Bundesrat angekündigten Vorlage zur steuerlichen Entlastung der Eltern auf Bundesebene den zweckdienlicheren Weg. (pd)

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