Der Kanton Uri hat die Vernehmlassung zum neuen Bildungsgesetz ausgewertet. Die Grundidee der Revision und die Neuerungen stossen auf Zustimmung.
Das Urner Bildungssystem soll ein zeitgemässes Gesetzeskleid in Form eines umfassenden Bildungsgesetzes erhalten. Das ist das Ziel der laufenden Gesetzesrevision. Sie führt das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (BWG) mit dem Schulgesetz zusammen; gleichzeitig werden einige volksschulspezifische Gesetzesnormen aus dem bestehenden Schulgesetz in die Schulverordnung verschoben.
Die Revision strebt grundsätzlich keine umfassenden materiellen Eingriffe in das jetzige System an. Dennoch stehen laut der Bildungs- und Kulturdirektion Änderungen bevor.
Diese betreffen:
- Die Zuständigkeit bei der Bewilligung und der Aufsicht von Privatschulen.
- Die finanzielle Förderung der Forschung durch den Kanton.
- Die Ausweitung der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts auch auf die nachobligatorische Schulzeit.
- Die Förderung von Tagesstrukturen und Tagesschulen durch den Kanton und die Gemeinden.
- Die Sicherstellung des Zugangs zur Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler.
- Die Gewährung von Langzeiturlaub für Lernende.
- Die faire Altersentlastung neu auch für Teilzeitpersonen.
Die Vernehmlassung zur Revision wurde im Herbst 2021 durchgeführt. Fast alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmten dem Revisionsvorhaben im Grundsatz zu. Auch die vorgeschlagenen Änderungen fanden fast durchwegs eine Mehrheit. Gemäss aktueller Planung wird der Landrat am 27. April 2022 in erster Lesung die Vorlage beraten. (pd)
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