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Nidwalden stellt Lohngleichheit her

Der Nidwaldner Regierugnsrat revidiert die Lohnvereinbarung, damit Lehrpersonen der Kindergartenstufe gleich viel wie Primarlehrpersonen verdienen.

Nach mehrjähriger Entwicklungsarbeit können die Vorschläge der von der Bildungsdirektion eingesetzten Arbeitsgruppe „Arbeitsplatz Schule“ umgesetzt werden. Damit stimmt der Regierungsrat der lohnmässigen Gleichstellung von Lehrpersonen des Kindergartens auf den 1. August 2018 zu. Die Gemeinden unterstützen diese Anpassung. Lehrpersonen, welche im Kindergarten unterrichten und über das Doppeldiplom Kindergarten/ Primarschulunterstufe verfügen, werden lohnmässig den Primarlehrpersonen gleichgestellt. Diese Anpassung führt zu Mehrkosten von gesamthaft 100‘000 Franken.

Die Veränderungen bei den Ausbildungsgängen von Musikschullehrpersonen werden in der Gesetzgebung ebenfalls berücksichtigt, dies zieht keine Mehrkosten nach sich. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat der Regierungsrat beschlossen, ab dem 1. August 2018 für alle Klassenlehrpersonen der 1. bis 6. Klasse eine Funktionslektion zu sprechen. Die entsprechende Revision der Gesetzgebung tritt auf den 1. August 2018 in Kraft. (pd)

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