In Schwyz soll wie bis anhin der Regierungsrat die Klassengrössen definieren. In einer vom Amt für Volksschule und Sport durchgeführten Vernehmlassung lehnten die Schulträger eine stärkere Steuerung der Klassengrössen ab.
In einem Bericht legt der Schwyzer Regierungsrat aktuelle Zahlen zu den Klassengrössen vor. Im Durchschnitt umfasst eine Klasse 18 Kinder, gemäss Richtzahl sollten es 22 sein. Um die Klassengrössen mittelfristig zu stabilisieren, will der Regierungsrat ab Schuljahr 2019/20 die Untergrenze von 11 Kindern anheben. Dadurch werden im ganzen Kanton zwischen acht und zehn Klassen entfallen.
Wie der Bericht aufzeigt, haben sich die durchschnittlichen Schülerzahlen pro Regelklasse sowohl auf der Primarstufe als auch auf der Sekundarstufe I der Volksschule nicht wesentlich verändert (Zahlen ohne sonderpädagogische Angebote wie Einführungs-, Klein-, Sonder-, Realschul- oder Werklassen und ohne private Angebote). Im langjährigen Schnitt haben sich die Schülerzahlen vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung reduziert (Schülerrückgang seit Schuljahr 2005/06 bis Schuljahr 2018/19 um 12.5% auf der Primar-, bzw. 19% auf der Sekundarstufe I, SEK A).
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Entwicklung der Schülerzahlen
In einer Vernehmlassung mit den Bezirken und Gemeinden, dem Verband Lehrerinnen und Lehrer Kanton Schwyz (LSZ), dem Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Schwyz (VSLSZ) und Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke (VSZGB) wurden Vorschläge zur stärkeren Steuerung der Klassengrössen abgelehnt. Die Vernhemlassungspartner begründeten ihre Haltung mit der Autonomie der Schulträger und dem Umstand, dass diese zu 80% für die Kosten aufkommen. Auf vehemente Ablehnung stiess die Idee eines Ausgleichs mit Klassen anderer Gemeinden und Bezirke.
Wie regeln andere Kantone die Klassengrössen?
Im Kanton Zürich legt der Regierungsrat auf Verordnungsstufe die Richtzahlen fest, ebenso im Kanton Aargau, wobei dort der Kantonsrat im Schulgesetz die Höchstzahl von 25 definiert. Im Kanton Luzern ist ebenfalls der Regierungsrat für die Klassengrössen zuständig. Er hat dies in der Volksschulbildungsverordnung mit einer Minimalgrösse von 15 und einer Maximalgrösse von 22 getan. In den Kantonen Nidwalden, Glarus und Zug macht das Parlament in den Schulgesetzen jeweils Vorgaben, wobei diese entweder flexibel oder als Höchstzahl festgelegt sind (zum Beispiel für die Primarstufe in NW 17 bis 24 Schüler, in GL 16 bis 24 Schüler, in ZG als Richtzahl von 22 bei maximal
26).
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