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In Uri soll 1:1 ab der 5. Klasse gelten

In Uri soll 1:1 ab der 5. Klasse gelten
Der Kanton Uri passt seine ICT-Richtlinien für die Volksschule an. (Bild: Arvind Grover, CC BY-SA)

Ab der fünften Klasse ein Laptop oder ein Tablet für jede Schülerin und jeden Schüler: Das dürfte im Kanton Uri ab August 2022 Realität werden.

Der Erziehungsrat des Kantons Uri will den Einsatz digitaler Lernmittel an der Volksschulen neu definieren. Die Vernehmlassung zum erziehungsrätlichen Vorschlag zeigt, dass die Mehrheit mit den Anpassungen einverstanden ist. Somit ist der Weg frei für ein persönliches digitales Gerät ab der 5. Primarklasse.

Während die kantonsweit angestrebte Einführung des 1-to-1-Computing insgesamt befürwortet wird, gibt es bei der Art und Weise, wie der Erziehungsrat die pädagogische Unterstützung im Umgang mit digitalen Lernmitteln stärken will, noch Vorbehalte. Klärungsbedarf gibt es zudem bei der Frage, ob künftig allenfalls eine zentrale Stelle die erforderlichen digitalen Geräte beschaffen sollte – wobei der Erziehungsrat nicht unnötig stark in die Hoheit der Gemeinden als Trägerin der Volksschule eingreifen will.

Die offenen Fragen werden in den kommenden Wochen vom Amt für Volksschulen geklärt, und zwar in Zusammenarbeit mit den Schulleitenden und den ICT-Verantwortlichen an den Schulen. Im Anschluss wird der Erziehungsrat die revidierten Richtlinien beschliessen und per 31. August 2022 in Kraft setzen, wobei eine Übergangsfrist von drei Jahren den Schulen ausreichend Zeit lassen soll, die Neuerungen zu vollziehen. An den Kosten beteiligt sich der Kanton substanziell.

In den kommenden Wochen beginnt eine vom Erziehungsrat einberufene Arbeitsgruppe damit, eine Vision für die «Urner Volksschule in der Digitalkultur» zu erarbeiten. Die Gruppe soll die gewonnenen Erkenntnisse gegen Ende 2022 präsentieren. (pd)

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