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Uri startet neu mit obligatorischem Kindergarten

Ab Schuljahr 2016/17 ist der Besuch des Kindergartens im Kanton Uri obligatorisch. Zudem sind die Gemeinden verpflichtet, allen Kindern den Besuch eines zusätzlichen, freiwilligen Jahres vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zu ermöglichen. Rund die Hälfte der Kinder besuchen im neuen Schuljahr den Zweijahreskindergarten.

Die ersten Schweizer Kindergärten entstanden vor gut 150 Jahren als private Institutionen. Der erste Kindergarten im Kanton Uri wurde 1864 in Altdorf eröffnet. Mit der Eröffnung eines Kindergartens im Jahr 1889 war Erstfeld die zweite Gemeinde, die sich die Institution Kindergarten leistete. Im Jahre 1909 eröffneten mit Andermatt und Göschenen gleich zwei Gemeinden einen Kindergarten. 1923 kam Flüelen als fünfte Gemeinde dazu.

Sechs Gemeinden führten im Schuljahr 1979/1980 noch keinen Kindergarten. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Wanderkindergarten (1 Tag Kindergarten pro Woche) als private Institution gegründet. Die Trägerschaft übernahm die Gemeinnützige Gesellschaft. Der Kanton sicherte eine weitgehende Subventionierung vertraglich zu. Angeschlossen waren die Gemeinden Realp, Hospenthal, Isenthal und Bauen. Ab dem Schuljahr 1988/89 führte auch Spiringen einen Wanderkindergarten und im Schuljahr 1992 /93 trat Unterschächen dem Wanderkindergarten bei. Der Wanderkindergarten wurde bis 1998 weitergeführt.

Mit der Inkraftsetzung des neuen Schulgesetzes und der Schulverordnung im August 1998 wurden die Gemeinden verpflichtet, einen Kindergarten zu führen. Der Besuch des Kindergartens blieb aber fakultativ. Aber auch ohne Obligatorium besuchen seit vielen Jahren praktisch alle Kinder mindestens für ein Jahr den Kindergarten.

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