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Uri veröffentlicht Handreichung zur Begabungsförderung

Uri veröffentlicht Handreichung zur Begabungsförderung
Gemäss der kantonalen Umsetzungshilfe soll Begabungsförderung Teil der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung sein. (Bild: ur.ch)

Der Kanton Uri hat integrative Förderung und Sonderschulung evaluiert. Nun erscheint eine Umsetzungshilfe dazu.

Die Urner Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) hat die Fokusevaluation «Integrative Förderung und Integrative Sonderschulung im Kanton Uri» durchgeführt. Als Teil der Integrativen Förderung wurde dabei ebenfalls die Begabungs- und Begabtenförderung beleuchtet, wobei der Fokus auf der Begabtenförderung, also die Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen, lag. Verglichen mit den anderen Förderungsmassnahmen wurde die Begabungsförderung sowohl von den Lehrpersonen als auch von den Schulleitungen als wenig ausreichend eingestuft; entsprechend kam die Evaluation zum Schluss, dass in der Begabtenförderung in Uri Entwicklungspotenzial liegt.

Um geeignete Massnahmen zu finden und umzusetzen, hat der Erziehungsrat eine Projektgruppe eingesetzt. Ergebnis der Arbeit ist eine Umsetzungshilfe für die Begabungs- und Begabtenförderung. Sie gibt einen Überblick über fachliche Grundlagen, gibt Mindeststandards für die Schulen vor, klärt Zuständigkeiten, erläutert konkrete Massnahmen für die Begabungs- und Begabtenförderung, macht Hinweise zur Erkennung und zur Identifikation von besonderen Begabungen beziehungsweise Hochbegabung und gibt Beispiele zum sinnvollen Einsatz der Zeit, die für die Begabtenförderung zur Verfügung steht.

Die Umsetzungshilfe basiert auf dem Grundsatz, dass Begabungsförderung als Grundhaltung gilt. Um dieser Grundhaltung eine Verbindlichkeit zu geben, hat der Erziehungsrat weitere Beschlüsse für die Optimierung der Begabungs- und Begabtenförderung gefällt. So bestimmt künftig jede Schule in Uri eine Person, die für die Begabungs- und Begabtenförderung an der Schule verantwortlich ist. Zudem wurde der Anteil der Förderungsmassnahmen für die Begabtenförderung von 0,01 auf 0,02 Lektionen erhöht; damit stehen beispielsweise einer Primarschule pro hundert Schülerinnen und Schüler neu insgesamt zwei Wochenlektionen für die Begabtenförderung zur Verfügung (vorher eine Lektion). (pd)

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