Wenn sich Lehrpersonen nicht gesund und fit fühlen, ist auch das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler gefährdet. Der LCH hat zu dieser Thematik ein Positionspapier verabschiedet. 

Studien belegen, dass die komplexen Herausforderungen zusammen mit den hohen Erwartungen, welche die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Politik, die Gesellschaft und die Lehrpersonen selbst an die Unterrichtstätigkeit stellen, zu Überlastungen führen können. Die aktuellen Abbaumassnahmen im Bildungsbereich verschärfen die Belastungssituation der Lehrpersonen zusätzlich. Diese Umstände tragen dazu bei, dass die Quote von Lehrpersonen, die an einzelnen Aspekten des Burnout-Syndroms erkrankt sind, im Vergleich zu anderen Berufen überdurchschnittlich hoch ist.

LCH (Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz) und SER (Syndicat des enseignants romands) verlangen, dass die Lehrpersonen, wie es das Gesetz vorsieht, vor berufsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen geschützt werden. Ein effektiver Gesundheitsschutz in den Schulen steht nicht nur im Interesse der Lehrpersonen als Angestellte. Gesunde Lehrpersonen steigern erwiesenermassen den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler und tragen zudem zur Reduktion der direkten und indirekten berufsbedingten Krankheitskosten bei.

Forderungen des LCH und SER

Um den gesetzlichen Anspruch auf Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erfüllen, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Die Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse der Lehrpersonen werden so ausgestaltet, dass der Berufsauftrag und die zur Verfügung gestellten zeitlichen Ressourcen für Voll- und Teilzeitpensen die strikte Einhaltung der Jahresarbeitszeit garantieren. 
  2. Die offiziellen staatlichen, fachlichen bzw. arbeitsmedizinischen Qualitätsnormen u. a. des SECO für Raumklima (Temperatur, Feuchtigkeit, CO2-Werte), Licht, Lärm / Nachhall, Luftvolumen und Raumbelegung pro Person werden von den Kantonen und Gemeinden zum Wohle aller Kinder, Lehrpersonen und weiteren Mitarbeitenden auch für Schulbauten übernommen, angewandt und eingehalten.
  3. Die Schulen werden dank entsprechender Ressourcen in die Lage versetzt, ein je angepasstes betriebliches Gesundheitsmanagement einzuführen, laufend zu evaluieren und zu verbessern.
  4. Für die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffenen Lehrpersonen stehen bedarfsgerechte und ausreichende Unterstützungsangebote zur Verfügung.

(pd)

Neuen Kommentar hinzufügen

Anmelden oder Registrieren, um Kommentare verfassen zu können