Whatsapp hebt das Mindestalter auf 16 Jahre an. Was bedeutet das für die zahlreichen Klassenchats, die Schulen und Lehrpersonen informell betreiben?
Die Fakten sind klar: Im Rahmen der neuen Datenschutzregeln der EU hat der Kommunikationsdienst Whatsapp seine Nutzungsbedingungen angepasst. Neu muss man 16 Jahre alt sein, um den zu Facebook gehörenden Dienst nutzen zu können. Mit rund 6 Millionen Nutzern ist Whatsapp in der Schweiz der beliebteste Kommunikationskanal, auch bei Lehrpersonen. Der Einsatz im Unterricht kann dabei relativ weit führen: Informationen zu Stundenplanänderungen, übermitteln von Dokumenten und weiterleiten von freiwilligem Lernstoff, die Liste der Beispiele, wie Whatsapp zum Einsatz kommt, ist beliebig erweiterbar.
Die Zürcher Anwaltskanzlei Steiger Legal ist spezialisiert auf Rechtsfragen im digitalen Raum und schätzt die aktuelle Situation zu Whatsapp wie folgt ein: Bereits vor den neuen EU-Datenschutzregeln entsprach Whatsapp an Schulen nicht dem schweizerischen und kantonalen Datenschutzgesetz(en), da alle Daten standardmässig in die USA übermittelt und dort gespeichert werden. Auch wenn dieser Grundsatz galt, hielten sich viele Schulen nicht daran. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt in dieser Frage nun einen besseren Schutz, da Whatsapp für die Geschäftstätigkeit in Europa in Irland domiziliert ist. Da sich aber zugleich das schweizerische Datenschutzgesetz in Revision befindet, ist unklar, ob es künftig für eine Geschäftstätigkeit in der Schweiz reicht, die DSGVO einzuhalten.
Wer nun bei der neu eingeführten Nutzungslimite von 16 Jahren schummelt, macht sich laut Schweizer Recht nicht strafbar. Bei einer Altersangabe zu schummeln, ist kein Straftatbestand. Allerdings verletzen Nutzerinnen und Nutzer unter 16 Jahren die Nutzungsbedingungen von WhatsApp, was aber voraussichtlich keine Folgen hat. Das bisherige Mindestalter von 13 Jahren wurde durch Whatsapp oder andere Online-Dienste nie konsequent durchgesetzt. Rechtsanwalt Martin Steiger hält "ein WhatsApp-Verbot an Schulen für realitätsfremd und nicht für zielführend". Neben Alternativen (z.B. der Schweizer Bezahldienst Threema, der datenschutzkonform und verschlüsselt operiert) ist Whatsapp nach aktueller Gesetzeslage nicht endgültig verunmöglicht: Wichtig ist, die Eltern aller beteiligten Kinder zu informieren und zustimmen zu lassen, dann können selbst Klassenchats weitergeführt werden.
Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) hat sich bereits vor drei Jahren gegen Whatsapp als Kommunikationskanal der Schule ausgesprochen. Diese Haltung hat LCH-Präsident Beat W. Zemp in der aktuellen Debatte erneut unterstrichen. (pd)
Neuen Kommentar hinzufügen
Anmelden oder Registrieren, um Kommentare verfassen zu können