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Medien­macher*­innen - Medienreflexion und Medienproduktion

Medienmacher*innen Frau mit Kamera Mann mit Klappe

Das Bildungsprogramm Medienmacher*innen unterstützt Lehrpersonen der 5. bis 9. Klasse dabei, mit Ihren Schülerinnen und Schüler Medienstorys in Form von Videobeiträgen zu einem selbstgewählten Thema fächerübergreifend umzusetzen. Im Zentrum steht die Kombination der Medienanwendung mit der Medienreflexion.

Das Programm erstreckt sich über ein Quartal mit einem gemeinsamen Startschuss im Herbst- und Frühlingssemester, Zugang zu Unterrichtsmaterialien mit Videotutorials, Medienkoffer, Online-Input und Coaching durch einen Medienprofi und gipfelt in einer gemeinsamen digitalen Vernissage zur Würdigung des Lernprozesses und der entstandenen Produkte aller teilnehmenden Klassen.

Das Bildungsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen entwickelt und orientiert sich am Lehrplan 21. Medienmacher*innen wird online durchgeführt und kostet pro Klasse Fr. 300.-.

Hinter Medienmacher*innen steht die Swisscom, aber im Programm ist das Branding für die Schülerinnen und Schüler nicht sichtbar. Der Kurs findet auf einer eigenen Webseite statt.

Fachbereich
Art der Anwendung
Lernzeit
Mehr als fünf Lektionen
Lehrplanbezug
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Medien und Medienbeiträge entschlüsseln, reflektieren und nutzen. > Medien und Medienbeiträge verstehen > können Informationen aus verschiedenen Quellen gezielt beschaffen, auswählen und hinsichtlich Qualität und Nutzen beurteilen.
Grundanspruch
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Medien und Medienbeiträge entschlüsseln, reflektieren und nutzen. > Medien und Medienbeiträge verstehen > erkennen, dass Medien und Medienbeiträge auf Individuen unterschiedlich wirken.
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Medien und Medienbeiträge entschlüsseln, reflektieren und nutzen. > Medien und Medienbeiträge verstehen > kennen grundlegende Elemente der Bild-, Film- und Fernsehsprache und können ihre Funktion und Bedeutung in einem Medienbeitrag reflektieren.
Grundanspruch
Orientierungspunkt
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen. > Medien und Medienbeiträge produzieren > können Medien zum Erstellen und Präsentieren ihrer Arbeiten einsetzen (z.B. Klassenzeitung, Klassenblog, Hörspiel, Videoclip).
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen. > Medien und Medienbeiträge produzieren > können in ihren Medienbeiträgen die Sicherheitsregeln im Umgang mit persönlichen Daten einbeziehen (z.B. Angaben zur Person, Passwort, Nickname).
Orientierungspunkt
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen. > Medien und Medienbeiträge produzieren > können Medien nutzen, um ihre Gedanken und ihr Wissen vor Publikum zu präsentieren und/oder zu veröffentlichen.
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen. > Medien und Medienbeiträge produzieren > können Wirkungen eigener Medienbeiträge einschätzen und bei der Produktion entsprechend berücksichtigen.
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen. > Medien und Medienbeiträge produzieren > können mit eigenen und fremden Inhalten Medienbeiträge herstellen und berücksichtigen dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Sicherheits- und Verhaltensregeln.
Grundanspruch
Orientierungspunkt
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