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Abschlussprüfungen sollen regulär stattfinden

Abschlussprüfungen sollen regulär stattfinden
(Videostill: berufsbildungplus.ch)

Der Bund will die Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen trotz Pandemie regulär durchführen und hat dazu eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt.

Der Bundesrat will 2021 eine schlüssige Handhabung der verschiedenen Abschlussprüfungen sicherstellen. Dazu hat er das Vorgehen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK und weiteren Partnern koordiniert. 

Maturitätsprüfungen

Für den Fall, dass Prüfungen 2021 aufgrund der epidemiologischen Lage nicht gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden können, hat der Bundesrat Spezialregelungen für die kantonalen gymnasialen Maturitätsprüfungen, die Ergänzungsprüfung «Passerelle», die schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen erlassen.

Die Verordnungen regeln mögliche Abweichungen von einer ordentlichen Prüfungsdurchführung, falls zwingende gesundheitspolizeiliche Gründe eine solche verhindern. Geregelt wird zum Beispiel das Verfahren und die Gewichtung der Noten, wenn nur schriftliche (oder nur mündliche) Prüfungen durchgeführt werden können. Damit wird für alle Beteiligten, für die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten wie auch für die Schulen und die Behörden, Rechtssicherheit geschaffen.

Analog zu diesem Vorgehen hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Durchführung der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung geregelt. Auch diese Prüfungen werden möglichst nach geltendem Recht durchgeführt.

Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung

Die Grundlagen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren 2021 in der beruflichen Grundbildung wurden von der Task Force «Perspektive Berufsbildung» erarbeitet, in welcher Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt vertreten sind. Sie stellen sicher, dass auch die Lehrabschlussprüfungen trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich, regulär durchgeführt werden können. Für den Fall, dass aufgrund der epidemiologischen Lage vom geltenden Recht abgewichen werden muss, hat das SBFI Spezialregelungen für die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung erlassen. (pd)

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