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Anerkennung der Lehrdiplome auf dem Prüfstand

Die EDK will ihre Reglemente zur gesamtschweizerischen Anerkennung von Lehrdiplomen revidieren. Inhaltlich soll sich nicht allzu viel ändern.

Die EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) ist dafür zuständig, wenn es um die gesamtschweizerische Anerkennung der Lehrdiplome für die obligatorische Schule und Maturitätsschulen geht. Grundlage dafür bilden heute mehrere Reglemente, die in den 1990er-Jahren erarbeitet worden sind. Diese sind in den vergangenen Jahren wiederholt revidiert und ergänzt worden (Einführung Bologna, Einführung Quereinstieg etc.). Sie sind nun im Rahmen einer Totalrevision in einem Text zusammengeführt und formal bereinigt worden. Zu dieser Revision läuft bis Ende Juni eine Anhörung.

Inhaltlich hat man sich bei der Revision an den Anforderungen orientiert, die heute in den EDK-Reglementen für die gesamtschweizerische Anerkennung der Diplome vorausgesetzt werden. Dazu gehören Anforderungen an die Zulassung, die Dauer der Ausbildung (Bachelor für die Primarstufe, Master für die Sekundarstufe I), die Ausbildungsziele und -inhalte oder die Qualifikation der Dozierenden und Praxislehrkräfte. Diese Regelungen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und sind weitgehend unverändert übernommen worden. (pd)

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