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Kommission empfiehlt Regelklassen für ukrainische Kinder

Kommission empfiehlt Regelklassen für ukrainische Kinder

Rund 40 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine sind Kinder und Jugendliche. Die Eidgenössische Migrationskommission empfiehlt, die Kinder direkt oder spätestens nach einem Jahr in die Regelklassen zu integrieren.

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM sieht den Bund in der Verantwortung zur finanziellen Beteiligung, wenn es um die Betreuung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine geht. Dies legt die Komission in ihrer Medienmitteilung dar. Den Erziehungsdirektionen rät sie, auf den bestehenden Strukturen und Kompetenzen zur Einschulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher aufzubauen und den Unterricht an den bestehenden Lehrplänen auszurichten. Die Kinder sollten direkt oder spätestens nach einem Jahr in die Regelklassen integriert und nicht in Aufnahmezentren unterrichtet werden.

Ausserdem empfiehlt die EKM die rasche und unkomplizierte Einbindung ukrainischer Fachleute und geflüchteter Eltern als Assistenzpersonen im Unterricht. An Schweizer Schulen ist bereits viel Wissen und Können in Bezug auf die schulische Integration fremdsprachiger Kinder vorhanden. Darauf können und sollen die Kantone bauen.

Angesichts der hohen Zahl der zu integrierenden Kinder und Jugendlichen sind jedoch weitere wichtige Entwicklungsschritte zu machen:

Direktintegration in die Regelklassen
Die Direktintegration ist separativen Lösungen grundsätzlich vorzuziehen. Nur dort, wo grosse Gruppen von Schutzsuchenden leben, rechtfertigt sich der Unterricht in separaten Klassen. Er soll maximal einige Monate und nicht länger als ein Jahr dauern. Für eine gesunde psychische und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es unabdingbar, dass diese so rasch wie möglich am Alltag teilnehmen und die Zugehörigkeit zu der sie umgebenden sozialen Welt erleben können.

Gleichwertige Bildung in allen Belangen
Unabhängig davon, ob geflüchtete Kinder und Jugendliche kurz- oder mittelfristig in ihr Herkunftsland zurückkehren oder ob sie längerfristig in der Schweiz verbleiben: Sie alle haben - neben einer zulässigen anfänglichen Konzentration auf den Sprachunterricht für Fremdsprachige - denselben Anspruch auf Inhalte, Umfang und Orientierung am Lehrplan der jeweiligen kantonalen Vorgaben, wie alle Schulkinder in der Schweiz. Die kognitive Anregung, das soziale Lernen sowie der Zugang zu stabilisierenden Tagesstrukturen und Lernangeboten helfen den Kindern auf lange Sicht, ihre kognitiven Potentiale zu entfalten und sich psychisch zu festigen.

Zusammenarbeit der Bildungsakteure und Partizipation der Eltern
Die Zusammenarbeit aller schulischen Akteurinnen und Akteure ist bei der Integration grosser Gruppen ebenso zentral wie bei komplexen Einzelfällen. Zudem braucht es zusätzliche Hilfe in Form von direkter Unterstützung im Klassenzimmer durch Assistenzen. Die Partizipation von geflüchteten Fachleuten und geflüchteten Eltern als Assistenzpersonen im Unterricht sollte rasch und unkompliziert ermöglicht werden. Dies entlastet die Lehrpersonen und hilft oft auch den Kindern und Eltern, sich rascher zurechtzufinden. (pd)

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Gerne werde ich mich daran beteiligen,an Primar-und Sekundarschulen der Zentral-CH beim Deutschunterricht und der Integration mitzuhelfen. 

Bin Primar-und Sekundarlehrerin.

Spreche eine slavische Fremdsprache und schreibe ein wenig kyrillisch.

 

Bei Interesse melden bei:

veris7@bluewin.ch 

079 512 07 01

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