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Landessprachen sollen Vorrang haben

Der Bundesrat will die Landessprachen in der Schule stärker verankern. Er stellt drei Varianten zur Diskussion, wie er den Sprachenunterricht harmonisieren könnte, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie nicht umsetzen.

Mit einer Ergänzung des Sprachengesetzes will der Bundesrat den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule harmonisieren. Die EDK hat den Bundesrat vor Wochenfrist gebeten, den Kantonen in dieser Frage Zeit zu lassen und die Einführung der sprachregionalen Lehrpläne abzuwarten.

Folgende drei Varianten stellt der Bundesrat zur Diskussion:

  • Variante 1 folgt dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (14.459). Sie ist auf die Primarstufe beschränkt und legt fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache bis spätestens ab dem 5. Primarschuljahr beginnen muss (7. Schuljahr gemäss HarmoS-Zählung)
  • Variante 2 verankert die Lösung des HarmoS-Konkordats auf Gesetzesstufe. Sie legt fest, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr, die zweite Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden muss. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die andere Sprache ist Englisch.
  • Variante 3 bezweckt die formelle Sicherung der Stellung der zweiten Landessprache. Sie legt fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf der Primarschulstufe beginnen und bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss.  

Von den drei Varianten bevorzugt der Bundesrat die dritte. Er startet die Vernehmlassung, weil in einzelnen Kantonen der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule ab dem Schuljahr 2017/18 in Frage gestellt ist. Die Vernehmlassung dient dazu, verschiedene Lösungsvarianten rechtzeitig zur Diskussion zu stellen. Der Bundesrat wird nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse mit den Kantonen (via EDK) das weitere Vorgehen beurteilen. Er würde es nach wie vor begrüssen, wenn die Kantone unter einander eine gemeinsame Lösung finden. Sollten alle Kantone ihre 2004 beschlossene Sprachenstrategie umsetzen, wäre eine Änderung des Sprachengesetzes nicht notwendig. (pd)

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