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LCH verlangt klare Regeln von den Kantonen

Der LCH hält fest, dass Schulen nur unter Einhaltung der BAG-Grundprinzipien den Präsenzunterricht wieder aufnehmen dürfen. Der Verband fordert von den Kantonen, die Schutzkonzepte zu koordinieren und die alltagpraktischen Fragen genau zu klären.

In seiner Medienmitteilung begrüsst der LCH (Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz), dass der Bundesrat die BAG-Grundprinzipien als verbindlich erklärt hat. Schulen dürfen nur unter deren Einhaltung den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. Weitergehende, verbindliche Regelungen wären aber nötig gewesen.

Der LCH begrüsst die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts, aber nur unter der Voraussetzung, dass vor der Wiedereröffnung der Schulen die folgenden Punkte erfüllt werden.

  • Schutz der Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler
    Lehrpersonen haben ein Recht auf Sicherheit am Arbeitsplatz. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers dafür zu sorgen. Es ist noch unklar, wie Lehrpersonen die in den BAG-Grundprinzipien beschriebenen Sicherheitsabstände zu den Schülerinnen und Schülern in der Schulpraxis einhalten sollen, insbesondere bei der Einzelbetreuung. In den kantonalen Schutzkonzepten müssen praxistaugliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Präsenzunterrichts in geschlossenen Räumen, in den Gängen, auf dem Pausenplatz und in Sporthallen klar festgehalten werden.
  • Praktikable Lösungen zur Ausgestaltung des Präsenz- und Fernunterrichts
    Der LCH begrüsst, dass die BAG-Grundprinzipien den Schutz besonders vulnerabler Personen ins Zentrum stellen. Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler, die zu dieser Gruppe gehören oder zu Hause in direktem Kontakt mit vulnerablen Personen stehen, sollen weiterhin im Homeoffice arbeiten können.
    Es müssen praktikable Lösungen für die Ausgestaltung des Präsenz- und Fernunterrichts entwickelt werden. Für den LCH ist klar: Ein gleichzeitiger Präsenz- und Fernunterricht ist für eine Lehrperson nicht leistbar.
  • Klare Regelung praktischer Fragen
    Vor Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts müssen in den kantonalen Schutzkonzepten praktische Fragen geklärt und unmissverständlich geregelt werden. Es stellen sich unter anderem die Fragen, wie Lehrpersonen einen Mindestabstand von zwei Metern zu den Schülerinnen und Schülern wahren können, wie sich dieser Mindestabstand auf den Unterricht auswirkt, wie Lehrpersonen mit den Schülerinnen und Schülern interagieren können und ob sie den Lernenden Material austeilen und von ihnen entgegennehmen dürfen.
    Der LCH weist darauf hin, dass die kantonalen Schutzkonzepte für den Präsenzunterricht auch Lösungen für die jüngsten Kinder (Zyklus 1), für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf sowie für Sonderschulen vorsehen müssen. Diese Kinder brauchen im Unterricht und in der Betreuung oft mehr Nähe und Körperkontakt.
  • Interkantonale Koordination
    Die Kantone sollen sich für die Koordination der Inhalte ihrer Schutzkonzepte absprechen. Nur so können Unklarheiten und Verunsicherung bei Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen vermieden werden. (pd)

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