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Luzern will Volksschulkosten neu aufteilen

Der Kanton Luzern reformiert die Finanzierung der Volksschule. Statt wie bisher 25% soll der Kanton neu 50% der Volksschulkosten tragen. Im Gegenzug müssten die Gemeinden im Sozialbereich mehr bezahlen und auf Steuern verzichten.

Grösster Brocken der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) sind die Änderung des Bildungskostenteilers und die neue Aufgabenverteilung beim Wasserbau. Zahlt der Kanton bisher nur 25 Prozent an die Volksschulkosten, sollen es künftig 50 Prozent sein. So übernimmt der Kanton in den Bereichen Volksschulbildung und Wasserbau Mehraufwände von rund 200 Millionen Franken von den Gemeinden. Bei der Volksschule, einer Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden, finanziert der Kanton heute lediglich 25 Prozent der Kosten.

Im Gegenzug sollen die Gemeinden zum Beispiel die Ergänzungsleistungen der AHV und IV sowie die verbilligten Krankenkassenprämien für Sozialhilfeempfänger übernehmen. Dazu ist geplant, die Einnahmen verschiedener Steuern wie der Grundstückgewinnsteuern zugunsten des Kantons zu verschieben. Auch der Gemeindeanteil an den Motorfahrzeugsteuern soll sinken. Durch die AFR 18 würden 10 Gemeinden zusätzlich belastet: Greppen, Luzern, Meggen, Weggis, Schenkon, Eich, Hildisrieden, Gisikon, Sursee und Mauensee müssten zwischen 9 bis 319 Franken pro Kopf zusätzlich berappen. Ein starke Entlastung würde die AFR 18 für Altwis (460 Franken pro Einwohner), Schlierbach (377), Schwarzenberg (356), Werthenstein (339) und Buttisholz (312) bedeuten.

Der Kantonsrat berät die AFR 18 im Dezember. Zur definitiven Fassung der Reform findet nach der parlamentarischen Bereinigung eine Volksabstimmung statt.

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