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Luzern will Whatsapp den Riegel schieben

Der Kanton Luzern hat seine Empfehlungen zu Klassenchats in der Volksschule angepasst. Und auch zum unentgeltlichen Unterricht liegt eine neue Weisung vor.

Mit der Anhebung des Mindestalters auf 16 Jahre hat Whatsapp im Mai eine breite Diskussion über Klassenchats ausgelöst. Die Dienststelle für Volksschulbildung (DVS) des Kantons Luzern hat auf dieser Grundlage die aktuellen Nachrichtendienste verglichen und empfiehlt Schulen, auf Whatsapp zu verzichten. Aus rechtlicher und medienpädagogischer Sicht ist es laut Merkblatt angezeigt, sich über die aktuellen Anbieter zu informieren und mit den Schülerinnen und Schülern die Nutzung eines Klassenchats zu besprechen. Strafbar macht man sich nicht, wenn man Whatsapp weiterhin einsetzt, da lediglich die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden. Problematisch ist bei Whatsapp der Persönlichkeits- und Datenschutz. Der Dienst greift auf alle Kontaktdaten zu, die auf dem Smartphone gespeichert sind, also auch auf die Daten von Kontakten, die Whatsapp selber nicht nutzen und meist keine Erlaubnis für die Datennutzung und Weitergabe gegeben haben. Als Alternative empfiehlt der Kanton, auf den kostenlosen Dienst "Wire" zurückzugreifen. Dieser ist kostenlos, ohne Altersbeschränkung und die Server, welche die Nachrichten speichern, stehen in Europa.

Bis zu 66 Franken am Tag

Ebenfalls in neuer Form legt der Kanton seine Weisung zum unentgeltlichen Unterricht vor. Dabei stützt sich Luzern neben dem Bundesgerichtsurteil vom vergangenen Dezember, das pro Tag und Schülerin/Schüler maximal 16 Franken vorsieht, auf die kantonale Volksschulbildungsverordnung. Diese sieht für einzelne Fachbereiche wie Textiles und Technisches Gestalten oder Hauswirtschaft "angemessene Beiträge" vor. Die Höhe liegt in der Verantwortung der Schulgemeinden. Für obligatorische Schulveranstaltungen, seien das Exkursionen, Schulreisen oder Sporttage, legt der Kanton Richtzahlen fest, die sich zwischen 18 Franken (Kindergarten) und 66 Franken (9. Klasse) bewegen. Der Kanton übernimmt im Rahmen der Pro-Kopf-Beiträge an die Volksschulen 25 Prozent der Kosten. Damit die Unterschiede unter den Gemeinden nicht zu gross ausfallen, hat der Regierungsrat die Dienststelle Volksschulbildung ermächtigt, diese Vorgaben zur Höhe der Gemeindebeiträge zu erlassen.

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