zurück

Mehrlektion für Luzerner Lehrpersonen ist Tatsache

Ab dem Schuljahr 2017/18 müssen Lehrpersonen im Kanton Luzern für denselben Lohn eine Lektion pro Woche mehr unterrichten. Der Kantonsrat hat diesen Vorschlag des Regierungsrats definitiv gutgeheissen. 

Für die Lehrpersonen an den Volksschulen und den kantonalen Schulen der Sekundarstufe I und II erhöht sich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung um eine Lektion. Dies bedeutet, dass sie ab 1. August 2017 entweder eine Lektion mehr unterrichten müssen oder eine Lohnreduktion in entsprechendem Umfang haben. Bei den Dozierenden der Fachhochschulen (HSLU und PH Luzern) wird der Rahmen, in dem die wöchentliche Lehrverpflichtung festgelegt wird, um eine Lektion heraufgesetzt.

Der Ferienanspruch beträgt neu fünf Wochen. Sowohl für die Verwaltungsmitarbeitenden wie auch für die Lehrpersonen gelten der Nachmittag des Schmutzigen Donnerstags und des Güdismontags, der Morgen des 24. und des 31. Dezembers sowie das Patroziniumsfest der Kirchgemeinde des Arbeitsortes ab dem 1. Juli 2017 nicht mehr als arbeitsfreie Tage. Mit der Erhöhung der Unterrichts- bzw. Arbeitszeit tragen das Personal der Schulen und der kantonalen Verwaltung jährlich 20 Millionen Franken und damit einen grossen Teil zum kantonalen Sparprogramm KP17 bei.

Der Luzerner Mittelschullehrerinnen- und Mittelschullehrerverband (VLM) kritisiert diese Anpassung für Gymnasiallehrpersonen und bezeichnet sie als unhaltbar. (pd)

Neuen Kommentar hinzufügen

Anmelden oder Registrieren, um Kommentare verfassen zu können