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Silvia Steiner als Präsidentin der EDK bestätigt

EDK

Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren haben Silvia Steiner als Präsidentin der EDK wiedergewählt.

Silvia Steiner wurde an der Jahresversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK als Präsidentin wiedergewählt. Die Zürcher Regierungspräsidentin steht der EDK seit 2017 vor. An ihrer Jahresversammlung haben die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren auch das Tätigkeitsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 verabschiedet. Im Zentrum dieser Programmperiode stehen die Bereiche Bildungsgerechtigkeit, Digitalisierung und Qualitätsentwicklung sowie unter dem Punkt Sprachförderung die Themen Mehrsprachigkeit, Austausch und Mobilität.

Neue Fachkonferenz geplant
Vorgesehen ist zudem eine strukturelle Änderung: Im Bereich der obligatorischen Schule soll eine neue Fachkonferenz eingerichtet werden, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Volksschulämtern auf gesamtschweizerischer Ebene sicherstellt und fördert. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein verstärkter und systematischer Einbezug der Volksschulämter auch auf gesamtschweizerischer Ebene notwendig ist.

Diskutiert wurde an der Jahresversammlung der EDK auch die Beteiligung am EU-Bildungsprogramm Erasmus+. Seit 2014 beteiligt sich die Schweiz im Status eines nicht assoziierten Drittstaates. Das schränkt die Beteiligungsmöglichkeiten ein und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von Schweizer Bildungsinstitutionen wie Universitäten, ETH, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen sowie Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsfachschulen. Die EDK fordert den Bundesrat auf, Massnahmen im Hinblick auf eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus+ zu ergreifen.

Konkordat über die Schulkoordination feiert Jubiläum
Seit 50 Jahren bildet das Konkordat über die Schulkoordination die rechtliche und politische Grundlage für die Zusammenarbeit der Kantone im Bildungsbereich. Auf Basis des Konkordats konnten die Kantone in den vergangenen Jahrzehnten gemeinsam das Bildungssystem massgeblich weiterentwickeln. In den letzten zwanzig Jahren wurde das Konkordatsrecht laufend ausgeweitet. Beispiele dafür sind die Freizügigkeits- und Finanzierungsvereinbarungen, die Diplomanerkennungsvereinbarung, aber auch das HarmoS-Konkordat zur Harmonisierung der obligatorischen Schule. (pd)

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