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Verband zieht Lohnklage erneut vor Bundesgericht

Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV)gelangt zum zweiten Mal an das Bundesgericht. Dieses soll entscheiden, ob die Löhne in den Aargauer Primarschulen zu tief sind oder nicht.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aarau hat die Lohneinstufung von Primarlehrpersonen als nicht diskriminierend taxiert. Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband alv zieht dieses Urteil an das Bundesgericht weiter. 

Angefangen hat alles vor eineinhalb Jahren. Im April 2013 lancierte der alv eine Lohnklage gegen den Kanton, 1200 Lehrpersonen unterschrieben diese. Die Lehrpersonen der Stufen Kindergarten und Primarschule wandten sich an das Verwaltungsgericht, da ihre Löhne systematisch zu tief angesetzt würden. Die Klage der Kindergartenlehrpersonen hiess das Gericht gut, auf jene der Primarlehrpersonen ging es nicht ein. Deshalb zog der alv die Klage der Primarlehrpersonen an das Bundesgericht weiter. Mit Erfolg: Dieses befand im vergangenen Dezember, dass der Beruf des Primarlehrers ein Frauenberuf sei und es deshalb möglich sei, dass dieser Beruf gegenüber anderen Kantonsangestellten lohnmässig diskriminiert werde. Das Bundesgericht verlangte vom Verwaltungsgericht eine Überprüfung der Lohneinstufung. 

Ende August nun wies das Verwaltungsgericht erneut die Lohnklage einer Primarlehrerin ab. Für die Angestellten der kantonalen Verwaltung und die Lehrpersonen bestehe je ein separates Lohnsystem und dies sei zulässig. So würden alle Lehrpersonen tendenziell tiefer entlöhnt als Verwaltungsangestellte mit gleichwertigen Tätigkeiten. Es gelte also nicht nur für die Primarlehrpersonen eine tiefere Besoldung, sondern auch für jene, die eine geschlechtsneutrale Funktion hätten, wie zum Beispiel Lehrpersonen an Sekundarschulen. Eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts liege somit nicht vor, begründet das Verwaltungsgericht seinen Entscheid. (pd)

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