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Orientierungsarbeit Technisches Gestalten 5/6: Leuchtende Hüllen aus Papier

Schwerpunkte: Wohnen und Gestaltung

Die Orientierungsarbeit "Leuchtende Hüllen aus Papier" besteht aus zwei Broschüren. Sie erfassen eine Einheit von 14 lernzielorientierten Aufgabenstellungen zum Thema "Papier und Licht", die technische und textile Fachinhalte verbinden, aber auch fachspezifische Varianten oder Schwerpunkte ermöglichen.

Die Orientierungsarbeit setzt die Schwerpunkte im Bereich Wohnen und Gestalten.

Heft 1

  • Sachanlayse zum Thema
  • Oberflächengestaltung/-wirkung
  • Experimente mit Schwachstrom
  • Verfahren Weichlöten

Heft 2

  • Form- und Schnittmustergewinnung
  • Materialerprobung
  • Arbeitsplanung
  • Durchführung
  • Beurteilung und Präsentation

Form: 2 Hefte, A4, broschiert, geheftet, 66 Seiten

Zyklus/Klasse
Formaler Typ
Art der Anwendung
Richtpreis
kostenlos; einzig Porto und Versandkosten werden in Rechnung gestellt
Autor/in dieses Mediums
Mona Huber, Doris Graber Vögelin
Erscheinungsjahr
2010
Lehrplanbezug
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) > Natur, Mensch, Gesellschaft (1./2. Zyklus) > Technische Entwicklungen und Umsetzungen erschliessen, einschätzen und anwenden > Die Schülerinnen und Schüler können elektrische und magnetische Phänomene sowie deren technische Anwendungen untersuchen. > Elektrische Phänomene und technische Anwendungen > können verzweigte Stromkreise als Serie- oder Parallelschaltung aufbauen, ausprobieren, die Bauteile benennen und an Alltagsgeräten wieder erkennen (z.B. bei Spielgeräten, Beleuchtung).
Orientierungspunkt
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) > Natur, Mensch, Gesellschaft (1./2. Zyklus) > Technische Entwicklungen und Umsetzungen erschliessen, einschätzen und anwenden > Die Schülerinnen und Schüler können elektrische und magnetische Phänomene sowie deren technische Anwendungen untersuchen. > Elektrische Phänomene und technische Anwendungen > können mithilfe eines einfachen Stromkreises experimentell zeigen, welche Materialien elektrisch leiten und welche nicht.
Grundanspruch
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) > Natur, Mensch, Gesellschaft (1./2. Zyklus) > Technische Entwicklungen und Umsetzungen erschliessen, einschätzen und anwenden > Die Schülerinnen und Schüler können elektrische und magnetische Phänomene sowie deren technische Anwendungen untersuchen. > Elektrische Phänomene und technische Anwendungen > können untersuchen und darstellen, wie sich Veränderungen in Stromkreisen auswirken (z.B. schwächere Batterie, zwei statt ein Lämpchen, in Serie statt parallel).
Gestalten > Bildnerisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Bildnerische Grundelemente > Die Schülerinnen und Schüler können die Wirkung bildnerischer Grundelemente untersuchen und für ihre Bildidee nutzen. > Oberflächenstruktur > können mithilfe von Strukturen eine differenzierte Oberflächenwirkung im Bild und am Objekt erzeugen (z.B. haarig, kantig, stachelig, porös, durchbrochen).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Wahrnehmung und Kommunikation > Wahrnehmung und Reflexion > Die Schülerinnen und Schüler können gestalterische und technische Zusammenhänge an Objekten wahrnehmen und reflektieren. > Wirkung und Zusammenhänge > können die Wirkung von Objekten wahrnehmen und beschreiben (Zusammenspiel von Funktion, Konstruktion, Gestaltungselementen).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Wahrnehmung und Kommunikation > Kommunikation und Dokumentation > Die Schülerinnen und Schüler können Gestaltungs- bzw. Designprozesse und Produkte begutachten und weiterentwickeln. > Prozesse begutachten > können eigene Designprozesse mit denen von anderen vergleichen, Unterschiede beschreiben und Entwicklungsmöglichkeiten formulieren.
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Wahrnehmung und Kommunikation > Kommunikation und Dokumentation > Die Schülerinnen und Schüler können Gestaltungs- bzw. Designprozesse und Produkte begutachten und weiterentwickeln. > Produkte begutachten > können Erwartungen an das eigene Produkt mit dem erzielten Resultat und den Kriterien der Aufgabenstellung vergleichen und Optimierungen formulieren.
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Wahrnehmung und Kommunikation > Kommunikation und Dokumentation > Die Schülerinnen und Schüler können Gestaltungs- bzw. Designprozesse und Produkte dokumentieren und präsentieren. > Dokumentieren und Präsentieren > können die Phasen des Designprozesses festhalten, veranschaulichen und die Produkte vorstellen (z.B. Portfolio, Lernjournal, Ausstellung).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Gestaltungs- bzw. Designprozess > Die Schülerinnen und Schüler können eine gestalterische und technische Aufgabenstellung erfassen und dazu Ideen und Informationen sammeln, ordnen und bewerten. > Sammeln und Ordnen > können eine Aufgabenstellung erfassen, Ideen und Informationen sammeln und nach eigenen oder vorgegebenen Kriterien ordnen.
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Gestaltungs- bzw. Designprozess > Die Schülerinnen und Schüler experimentieren und können daraus eigene Produktideen entwickeln. > Experimentieren und Entwickeln > können zu ausgewählten Aspekten Lösungen suchen und eigene Produktideen entwickeln (z.B. Funktion, Konstruktion, Gestaltungselementen, Verfahren, Material).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Gestaltungs- bzw. Designprozess > Die Schülerinnen und Schüler experimentieren und können daraus eigene Produktideen entwickeln. > Experimentieren und Entwickeln > können Lösungen für eigene Produktideen aus Experimentierreihen ableiten.
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Gestaltungs- bzw. Designprozess > Die Schülerinnen und Schüler können gestalterische und technische Produkte planen und herstellen. > Planen und Herstellen > können die formalen, funktionalen und konstruktiven Bedingungen der Aufgabenstellung berücksichtigen und für die Planung des Prozesses verwenden (z.B. Skizze, Plan, Arbeitsablauf, Schnittmuster, Modell).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Gestaltungs- bzw. Designprozess > Die Schülerinnen und Schüler können gestalterische und technische Produkte planen und herstellen. > Planen und Herstellen > können das geplante Produkt mit punktueller Unterstützung herstellen.
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Funktion und Konstruktion > Die Schülerinnen und Schüler können Funktionen verstehen und eigene Konstruktionen in den Themenfeldern Spiel/Freizeit, Mode/Bekleidung, Bau/Wohnbereich, Mechanik/Transport und Elektrizität/Energie entwickeln. > Bau/Wohnbereich > können eigene Bedürfnisse zu Einrichtungsgegenständen formulieren und ihre Ideen mit einfachen Konstruktionen selbstständig umsetzen.
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Funktion und Konstruktion > Die Schülerinnen und Schüler können Funktionen verstehen und eigene Konstruktionen in den Themenfeldern Spiel/Freizeit, Mode/Bekleidung, Bau/Wohnbereich, Mechanik/Transport und Elektrizität/Energie entwickeln. > Elektrizität/Energie > setzen sich mit Eigenschaften von Stromkreisen auseinander (Leuchtdioden, Serie- und Parallelschaltung) und können diese in eigenen Produkten einsetzen.
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Gestaltungselemente > Die Schülerinnen und Schüler können die Gestaltungselemente Material, Oberfläche, Form und Farbe bewusst einsetzen. > Material und Oberfläche > können Wirkungen von Materialien und Oberflächen treffend beschreiben und für das eigene Produkt bewusst auswählen.
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Verfahren > Die Schülerinnen und Schüler können handwerkliche Verfahren ausführen und bewusst einsetzen. > Formgebende Verfahren: Trennen > können die Verfahren erkunden, zunehmend selbstständig und genau ausführen und üben: - schneiden (Karton, Textilien, Polystyrol, PET); - sägen, bohren (Weichholz, Holzwerkstoffe).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Verfahren > Die Schülerinnen und Schüler können handwerkliche Verfahren ausführen und bewusst einsetzen. > Formgebende Verfahren: Umformen > können die Verfahren erkunden, zunehmend selbstständig und genau ausführen und üben: - feilen, schleifen (z.B. Holzwerkstoffe); - biegen (Polystyrol), giessen (z.B. Zinn, Gips); - modellieren (z.B. Plattentechnik).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Verfahren > Die Schülerinnen und Schüler können handwerkliche Verfahren ausführen und bewusst einsetzen. > Formgebende Verfahren: Verbinden > können die Verfahren erkunden, zunehmend selbstständig und genau ausführen und üben: - nähen (Naht, Randabschlüsse, Verschlüsse, verstürzen); - kleben (Polystyrol), schrauben, popnieten, weichlöten.
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Verfahren > Die Schülerinnen und Schüler können handwerkliche Verfahren ausführen und bewusst einsetzen. > Oberflächenverändernde Verfahren > können die Verfahren erkunden, zunehmend selbstständig und genau ausführen und üben: - sticken (z.B. von Hand), applizieren (z.B. textile Materialien); - färben, lasieren, drucken (z.B. Schablonendruck, mit eigenem Druckstock).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Material, Werkzeuge und Maschinen > Die Schülerinnen und Schüler kennen Materialien, Werkzeuge und Maschinen und können diese sachgerecht einsetzen. > Material > können Eigenschaften von Materialien benennen und diese bewusst einsetzen (Holzwerkstoffe, Polystyrol, Draht, dünne Bleche, Leder, textile Materialien).
Grundanspruch
Gestalten > Textiles und Technisches Gestalten > Prozesse und Produkte > Material, Werkzeuge und Maschinen > Die Schülerinnen und Schüler kennen Materialien, Werkzeuge und Maschinen und können diese sachgerecht einsetzen. > Werkzeuge und Maschinen > können Werkzeuge und Maschinen verantwortungsbewusst und der feinmotorischen Entwicklung entsprechend korrekt einsetzen (Nähmaschine, Webgeräte, Decoupiersäge, Akku- und Ständerbohrmaschine).
Grundanspruch
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