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Urheberrechtsgesetz-Revision: Klarheit bei Fotografien

Seit dem 1. April 2020 gilt das revidierte Urheberrechtsgesetz in der Schweiz. Neu sind sowohl Fotos von Profis wie auch von Laien urheberrechtlich geschützt. Nutzerinnen und Nutzer müssen deshalb ausserhalb des privaten Rahmens und insbesondere auch bei der Verwendung im digitalen Kontext die Nutzungsrechte für jede Verwendung abklären, denn das Urheberrecht liegt immer bei der Fotografin bzw. dem Fotografen.

Das Institut für Geistiges Eigentum hat für diese Neuerung den Flyer «Geknipst. Geschützt.» erarbeitet. Wer es genauer wissen will: Artikel auf economiesuisse.ch mit 24 Fragen und Antworten.

Lehrplanbezug
Medien und Informatik > Medien > Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen. > Medien und Medienbeiträge produzieren > können mit eigenen und fremden Inhalten Medienbeiträge herstellen und berücksichtigen dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Sicherheits- und Verhaltensregeln.
Grundanspruch
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