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Climbingiscool - mobilesport Monatsthema

Sportklettern hat sich in den letzten Jahren als Breitensportart etabliert. Immer häufiger findet man auch in Schulsporthallen eine Kletter- oder Boulderwand. Und in der Tat lassen sich viele Werte dieser Sportart mit den Anforderungen des Lehrplans vereinbaren.

Dieses Monatsthema richtet sich vor allem an Sportunterricht erteilende Lehrpersonen aller Stufen und an J+S-Leiterpersonen, J+S-Schulsport, Sportklettern und Bergsteigen. Es basiert auf dem SVSS Projekt «climbingiscool.ch», das eine eigene Website besitzt. Die Inhalte sind nur eine kleine Auswahl aus einer grossen Palette an Übungen und methodisch-didaktischen Hinweisen rund um das Klettern in der Schule, die auf der erwähnten Website abgerufen werden können.

Lehrplanbezug
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Springen, Stützen und Klettern > können sich stützend und hangelnd an Geräten bewegen.
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Springen, Stützen und Klettern > können sich stützend und hangelnd an Geräten bewegen.
Orientierungspunkt
Lehrplan 21:
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Springen, Stützen und Klettern > können verschiedene Hindernisse in einer Folge stützend und kletternd bewältigen (z.B. Barren, Bock, Sprossenwand, Kasten).
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Springen, Stützen und Klettern > können kraftvoll vom Sprunggerät abspringen, im Flug Bewegungen ausführen (z.B. Strecksprung, Grätsche) und kontrolliert landen.
Grundanspruch
Orientierungspunkt
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Springen, Stützen und Klettern > können eine Folge von Hindernissen ökonomisch überwinden.
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Springen, Stützen und Klettern > können das Überwinden von Hindernissen variabel gestalten.
Grundanspruch
Orientierungspunkt
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Wagnis und Verantwortung > können Wagnissituationen wahrnehmen und Emotionen benennen (z.B. Freude, Angst).
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Wagnis und Verantwortung > können Wagnissituationen wahrnehmen und Emotionen benennen (z.B. Freude, Angst).
Orientierungspunkt
Lehrplan 21:
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Wagnis und Verantwortung > können Wagnissituationen unter Anleitung reflektieren (z.B. Risiko einschätzen).
Grundanspruch
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Wagnis und Verantwortung > können sich in Wagnissituationen realistisch einschätzen.
Grundanspruch
Orientierungspunkt
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Wagnis und Verantwortung > können in Wagnissituationen verantwortungsbewusst handeln.
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Wagnis und Verantwortung > können den anderen und sich selbst gegenüber verantwortungsbewusst handeln.
Grundanspruch
Orientierungspunkt
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Helfen, Sichern und Kooperieren > können einander führen (z.B. mit taktilen, akustischen, visuellen Signalen).
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Helfen, Sichern und Kooperieren > können einander führen (z.B. mit taktilen, akustischen, visuellen Signalen).
Orientierungspunkt
Lehrplan 21:
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Helfen, Sichern und Kooperieren > können sich bei Bewegungsaufgaben helfen und sichern (z.B. Handstand, Partner- und Gruppenakrobatik).
Grundanspruch
Orientierungspunkt
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Helfen, Sichern und Kooperieren > können Hilfsgriffe und Sicherheitsmassnahmen situationsgerecht anwenden.
Bewegung und Sport > Bewegen an Geräten > Grundbewegungen an Geräten > Die Schülerinnen und Schüler können Grundbewegungen wie Balancieren, Rollen-Drehen, Schaukeln-Schwingen, Springen, Stützen und Klettern verantwortungsbewusst ausführen. Sie kennen Qualitätsmerkmale und können einander helfen und sichern. > Helfen, Sichern und Kooperieren > können Bewegungsfolgen an Gerätekombinationen in der Gruppe gestalten und präsentieren.
Grundanspruch
Orientierungspunkt
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